Der Bundesrat hat am 20. Dezember 2019 der PTA-Reform zugestimmt. Die Novelle soll das Berufsbild der pharmazeutisch-technischen Assistentinnen bzw. Assistenten modernisieren und die Ausbildung an die geänderten Anforderungen im Apothekenalltag anpassen.
Beratungskompetenz stärken
Ein Schwerpunkt der Reform liegt auf der Stärkung der Beratungskompetenz, da ein Großteil des Kundenkontakts mittlerweile von PTA wahrgenommen wird. Deshalb weitet das Gesetz insbesondere die Arzneimittelkunde während der zweieinhalbjährigen Ausbildung deutlich aus.
Mehr Verantwortung
Der Gesetzesbeschluss bestimmt auch, dass erfahrenen PTA unter bestimmten Voraussetzungen mehr Verantwortung im Apothekenbetrieb übertragen werden kann, beispielsweise durch das Abzeichnen von Prüfprotokollen.
Zweieinhalbjährige Ausbildung
Die Ausbildung gliedert sich in einen zweijährigen schulischen Teil und eine halbjährige Ausbildung in der Apotheke. Den Abschluss bildet eine staatliche Prüfung. Während der praktischen Ausbildung erhalten die Auszubildenden eine Vergütung, deren Höhe im Ausbildungsvertrag bestimmt wird.
Unterzeichnung, Verkündung, Inkrafttreten
Der Bundespräsident muss das Gesetz jetzt noch unterzeichnen. Anschließend kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll überwiegend zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.
Begleitende Entschließung des Bundesrates
In einer begleitenden Entschließung macht der Bundesrat deutlich, dass es trotz der beschlossenen Reform weiterhin Änderungsbedarf bei der PTA-Ausbildung gibt. Hierzu gehört seiner Ansicht nach die Abschaffung des Schulgeldes. Außerdem fordert er die Bundesregierung auf, die Ausbildungsvergütung der PTA an die der anderen Gesundheitsfachberufe anzupassen, in denen sie durchgängig gezahlt wird.
Nachbesserungen erforderlich
Kritik übt er auch an der vorgenommenen Kompetenzerweiterung von PTAs. Zwar sei diese grundsätzlich notwendig. Die mit dem Gesetz beschlossenen Ausbildungsbedingungen seien jedoch nicht geeignet, um den angehenden PTA tatsächlich auch die notwendigen Kompetenzen zu vermitteln. Die Bundesregierung solle die Kompetenzerweiterung und damit verbundenen Ausbildungsbedingungen deshalb vor Inkrafttreten des Gesetzes noch einmal überprüfen.
Länder wiederholen ihre Forderungen
Zudem wendet sich der Bundesrat gegen die Möglichkeit, die abschließende staatliche Prüfung zweimal zu wiederholen. Auch in diesem Aspekt dürfe es keinen Unterschied zu den anderen Gesundheitsfachberufen geben, bei denen die Wiederholung nur einmalig möglich ist. Mit diesen Anregungen wiederholt der Bundesrat Forderungen aus seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf, von denen der Bundestag nur sehr wenige aufgegriffen hatte.
Die Entschließung geht nun weiter an die Bundesregierung. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreift. Feste Fristen gibt es dafür nicht.