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Menschenrechtsbeauftragte Kofler zum Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen

Montag, den 25. November 2019

Die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Bärbel Kofler (Foto), erklärte anlässlich des Internationalen Tags zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen am 25.11.:

" Jeden Tag, in allen Teilen der Welt werden Frauen und Mädchen misshandelt, verstümmelt oder ermordet – weil sie Frauen sind. Sie werden vergewaltigt, versklavt und zwangsprostituiert. Besonders in Konflikten steigt sexuelle Gewalt gegen Frauen oft sprunghaft an. Selbst, wo sie sich geborgen und geschützt fühlen sollten, werden Frauen und Mädchen Gewalt ausgesetzt: Jährlich werden 50.000 Frauen und Mädchen von ihren Partnern oder der eigenen Familie ermordet.

Ein Leben frei von Gewalt zu führen ist das Recht eines jeden Menschen! Wir müssen uns gemeinsam dafür einsetzen, dass Frauen geschützt und Täter und Täterinnen zur Rechenschaft gezogen werden. Der Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen ist Anlass, uns diese wichtige Aufgabe ins Bewusstsein zu rufen.

Hintergrund:

Gewalt gegen Frauen – ob physisch oder psychisch – ist inakzeptabel und darf nicht toleriert werden. Das Auswärtige Amt setzt sich dafür ein, sexuelle Gewalt in Konflikten und ihre Ursachen zu bekämpfen. Auf Initiative Deutschlands wurde im April dieses Jahres im VN-Sicherheitsrat Resolution 2467 verabschiedet, die den Kampf gegen die Straflosigkeit der Täter einfordert und auch Unterstützung für Überlebende.

Die Eliminierung von Gewalt an Frauen ist ein Bestandteil des VN-Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW). Die Konvention wurde bisher von 187 Staaten ratifiziert, darunter von Deutschland im Jahr 1985. Der CEDAW-Vertragsausschuss überprüft, inwiefern die Staaten ihren Verpflichtungen aus der Konvention nachgekommen. Auch Deutschland unterzieht sich in regelmäßigen Abständen der Überprüfung. Deutschland ist seit Februar 2018 auch Mitgliedstaat der Istanbul-Konvention des Europarats, die sich gegen Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt richtet. Sie wurde bisher von 34 Mitgliedsstaaten ratifiziert.