Knapp die Hälfte der Betriebe in Deutschland blendet
offenbar die Gefahren von Sucht am Arbeitsplatz aus. Jeder zweite Arbeitnehmer
(49 Prozent) gibt an, dass es in seinem Betrieb keine Unterweisung oder
Hinweise über die Gefahren von Alkohol und Drogen am Arbeitsplatz gibt. Dies
zeigt eine aktuelle bundesweite DEKRA Umfrage durch das Institut forsa. Jeder
Dritte kennt Kollegen, die während der Arbeitszeit Alkohol trinken. Dabei gibt
es gegen Suchtgefahren im Job und die Folgen von Sucht erfolgversprechende
Konzepte.
DEKRA Arbeitsmedizin
Alkoholkonsum bei der Arbeit ist in vielen Betrieben
keine Seltenheit
Betriebliches Gesundheitsmanagement bietet Prävention und
Hilfe
DEKRA auf der Messe A+A in Düsseldorf vom 5.-8. November
2019
Etwa vier Millionen Erwerbstätige in Deutschland haben
nach Angaben von Krankenkassen einen riskanten Alkoholkonsum, der in Krankheit
oder Abhängigkeit münden könnte. Rechnerisch ist das fast jeder zehnte
Arbeitnehmer. Rund 160.000 Berufstätige sind vermutlich alkoholabhängig. Im
Auftrag der Expertenorganisation DEKRA hat forsa im Vorfeld der
Arbeitsschutzmesse A+A in Düsseldorf (5. - 8. November 2019) repräsentativ rund
1.003 Beschäftigte – Angestellte, Arbeiter und Beamte – zum Thema Sucht am
Arbeitsplatz befragt.
Über ein Drittel (36 Prozent) der Befragten gab an, dass
es bei ihnen im Betrieb ihres Wissens Kollegen gibt, die während der
Arbeitszeit Alkohol trinken. 11 Prozent sagten sogar, dass es Kollegen gibt,
die das regelmäßig tun. 25 Prozent geben an, dass Kollegen gelegentlich während
der Arbeitszeit Alkohol trinken – etwa zu bestimmten Anlässen. Dass in ihrem
Betrieb ihres Wissens keiner der Kollegen während der Arbeitszeit Alkohol
trinkt, geben immerhin 53 Prozent der Befragten an. Knapp die Hälfte (49
Prozent) sagt, dass das Thema Alkohol und Sucht bei Unterweisungen nicht thematisiert
wird.
„Alkohol bei der Arbeit und Sucht sind in den Firmen
Tabuthemen“, sagt Dr. Karin Müller, Leiterin des Bereichs Mensch &
Gesundheit bei DEKRA. „Vorgesetzte scheuen sich meist, das Thema aktiv
anzugehen, obwohl Sucht die Arbeitsleistung der Mitarbeiter mindert und die
Gefahr von Arbeitsunfällen erhöht.“ DEKRA rät deshalb Unternehmen, im Rahmen
eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) Führungskräfte und Mitarbeiter
präventiv für einen professionellen Umgang mit dem Problem Sucht zu schulen und
zu sensibilisieren. Zudem können über eine betriebsärztliche Betreuung
Hilfsangebote unterbreitet werden.
„Es gibt leider auch Arbeitsbedingungen mit ungesundem
Stress, die Sucht befördern können“, betont DEKRA Psychologin Dr. Karin Müller.
Hier ist der Arbeitgeber in der Pflicht, im Zuge der gesetzlich
vorgeschriebenen psychischen Gefährdungsbeurteilung ungesunde
Arbeitsbedingungen zu identifizieren und positiv zu verändern.
Bei 55 Prozent der von forsa im Auftrag von DEKRA
Befragten ist der Genuss von Alkohol im Betrieb während der Arbeitszeit
generell nicht gestattet. 36 Prozent sagen, der Alkoholgenuss sei nur zu
bestimmten Anlässen wie Geburtstagsfeiern oder Jubiläen während der Arbeitszeit
erlaubt. Nur eine Minderheit von 3 Prozent der Befragten gab an, dass der
Genuss von Alkohol bei ihnen im Betrieb während der Arbeitszeit generell
erlaubt sei.
Text / Foto: DEKRA