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Magdeburg-News: Verkauf von Fundsachen: Gebote ab sofort möglich

Montag, den 30. September 2019

Das städtische Fundbüro veräußert in einem freihändigen Verkauf 21 Fundfahrräder und einen Rollstuhl. Die Veräußerung erfolgt an denjenigen, der dafür bis zum Ablauf der Gebotsfrist das höchste Gebot abgibt. Sofern mehrere gleichlautende Höchstgebote vorliegen, erhält derjenige den Zuschlag, dessen Gebot zuerst abgegeben wurde.
 
Gebote können bis zum 25. Oktober 2019 ausschließlich schriftlich in einem verschlossenen Umschlag an das Ordnungsamt, Neue Rathaus, Bei der Hauptwache 4, 39104 Magdeburg geschickt oder dort persönlich abgegeben werden. Die Besichtigung der Fundsache ist dort am 15. und 22. Oktober jeweils von 16.30 bis 17.30 Uhr in der 2. Etage möglich.

Das Mindestgebot beträgt 5 Euro. Der Bieter mit dem höchsten Gebot ist daran gebunden und zur Abnahme verpflichtet. Dies gilt auch, wenn für mehrere Fundsachen ein Gebot abgegeben wurde.
 
Die Fahrräder und der Rollstuhl werden im augenscheinlichen Zustand und unter Ausschluss jeder Gewährleistung veräußert. Zum Zustand, der Funktionsfähigkeit und zu sonstigen Eigenschaften kann keine verbindliche Aussage getroffen werden.
 
Fotos der Fundsachen und weitere Informationen stehen auf den Internetseiten des Fundbüros unter www.magdeburg.de und im Eingangsbereich des Neuen Rathauses zur Verfügung.

Symbolfoto/privat