Donnerstag, den 19. September 2019
Landgericht Magdeburg
22 KLs 232 Js 13940/19 (20/19) 2. Jugendstrafkammer
Prozessbeginn: Montag, 30. September 2019, 09.30 Uhr, Saal E 12
Dem 18-jährigen Beschuldigten wird vorgeworfen, am 15. April 2019 während der Öffnungszeiten an drei Stellen in einem Baumarkt in Magdeburg brennbare Waren angezündet zu haben.
Es bestehen Anhaltspunkte dafür, dass der Beschuldigte aufgrund einer Erkrankung schuldunfähig ist. Sollte der Beschuldigte schuldunfähig sein, ihm die Tat nachgewiesen werden und er für die Allgemeinheit gefährlich sein, kommt eine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht. Im Ermittlungsverfahren hat der Beschuldigte die Tat eingeräumt.