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Sachsen-Anhalt-News: Grundbedarfssicherung: Frauenanteil auf niedrigstem Stand seit 2005

Montag, den 19. August 2019

Seit Einführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) im Jahr 2005 erreichte der Anteil an Frauen, die Hilfe nach dem 3. Kapitel SGB XII bezogen, im Jahr 2018 den niedrigsten Stand der zurückliegenden Jahre.

Waren am 31.12.2005 noch 48 % der Bezugsberechtigten weiblichen Geschlechts, so lag ihr Anteil im Jahr 2018 nur noch bei 40 % (5 044 Personen). Am Jahresende 2018 erhielten laut Statistischem Landesamt insgesamt Sachsen-?Anhalt 12 565 Personen Hilfe nach dem 3. Kapitel SGB XII. Das waren 738 Personen bzw. 6 % weniger als ein Jahr zuvor.

Von den mehr als 12 Tsd. Hilfeempfängerinnen und -?empfängern lebten mehr als 2/3 (8 672 Personen; 69 %) in einer Einrichtung, wie z. B. Wohn- oder Pflegeheimen. Dieser Personenkreis erhielt, ergänzend zu anderen Leistungen der Grundbedarfssicherung, Beihilfen für Kleidung und Barbeträge zur freien Verfügung. Im Jahr zuvor waren es 9 018 Männer und Frauen, die eine stationäre Betreuung in Anspruch nahmen. Der Altersdurchschnitt der Personen, deren Lebensmittelpunkt sich in einer Einrichtung befand, lag am 31.12.2018 bei 52 Jahren und blieb somit unverändert.

Nicht nur die Gesamtzahl, sondern auch die Zahl der Kinder und Jugendlichen die einen Teil des täglichen Bedarfs an Nahrung, Kleidung und Unterkunft durch soziale Leistungen deckten, war im Berichtsjahr 2018 rückläufig. Wurde im Jahr 2017 noch für 1 332 junge Menschen der Antrag auf Unterstützung bewilligt, waren es am Jahresende 2018 nur 1 235 Personen im Alter bis unter 18 Jahren, die Hilfe zum Lebensunterhalt bezogen.