Gut zu wissen: Alle zwei Jahre übernehmen die
gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die Parodontitis-Vorsorge. Mit dem
Parodontal Screening Index (PSI) kann der Zahnarzt eine Entzündung des
zahnumgebenden Gewebes erkennen.
"Zwar nimmt die Zahl der Menschen mit einer
Parodontalerkrankung in Deutschland insgesamt ab. Laut aktueller Deutscher
Mundgesundheitsstudie ist jedoch jeder zweite Erwachsene und fast zwei von drei
jüngeren Senioren betroffen“, betont Dirk Kropp, Geschäftsführer der Initiative
proDente. Ohne Behandlung droht letztendlich Zahnverlust.
Vorsorge: alle zwei Jahre Kassenleistung
Der Zahnarzt untersucht den Zustand des Zahnfleischs. Mit
einer Sonde tastet er das Gewebe zwischen Zähnen und Zahnfleisch ab. Er misst
die Tiefe der Zahnfleischtaschen und kontrolliert auf mögliche Blutungen. Die
Messwerte ergeben den Parodontal Screening Index (PSI). Dieser hilft, eine
mögliche Parodontitis zu erkennen. Im Rahmen der Kontrolluntersuchung übernimmt
die Krankenkasse alle zwei Jahre die Kosten für die Parodontitis-Vorsorge.
Behandlung und Nachsorge
Stellt der Zahnarzt eine Taschentiefe von 3,5 mm oder
mehr fest, liegt der Verdacht auf eine behandlungsbedürftige Parodontitis vor.
Weitere Untersuchungen sind dann erforderlich, um abzuklären, welche Maßnahmen
notwendig werden. Auf einem speziell erhobenen Befund- und Behandlungsplan wird
dies dokumentiert. Dieser wird bei gesetzlich versicherten Patienten vor Beginn
der weiteren Behandlung als Antrag zur Übernahme der Kosten durch ihre
Krankenkasse eingereicht. Er bedarf der Genehmigung. Kosten, die bei der Vor-
oder Nachbehandlung bei einer Parodontitistherapie entstehen, müssen gesetzlich
Versicherte selber zahlen.
Wichtig ist vor allen Dingen, dass der Patient über eine
dieser chronischen Erkrankung entsprechende Zahn- und Mundhygiene aufgeklärt
ist und er eine regelmäßige zahnärztliche Betreuung in Anspruch nimmt.
Text / Foto: Initiative proDente e.V.