Fast jedes dritte Arzneimittel, das Apotheken abgeben,
ist allein wegen seiner Darreichungsform beratungsintensiv – unabhängig vom
Wirkstoff. Im Jahr 2018 gaben Apotheken etwa 190 Millionen Packungen dieser
Arzneimittel zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ab.
Das sind 29 Prozent aller GKV-Fertigarzneimittel.
„Apotheker beraten als Arzneimittelexperten nicht nur zu Wirkstoffen, sondern
können ihren Patienten auch demonstrieren, wie sie komplexe Arzneiformen, zum
Beispiel Augentropfen oder Pulverinhalatoren, richtig anwenden“, sagt Dr.
Andreas Kiefer, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts
e.V. (DAPI) und Präsident der Bundesapothekerkammer. Das DAPI wertete
Rezeptdaten von GKV-Versicherten aus, erfasste aber nicht die Abgabe von
Medikamenten ohne Rezept und an Privatversicherte.
Den größten Anteil der beratungsintensiven
Darreichungsformen entfiel auf feste Arzneimittel wie z.B. Retardtabletten, die
nicht ohne Rücksprache mit dem Arzt oder Apotheker geteilt werden sollen (88
Millionen Packungen). Auf Platz zwei und drei folgten Medikamente zur
Inhalation (23 Millionen Packungen) und Injektion (22 Millionen Packungen).
Weitere beratungsintensive Darreichungsformen waren Arzneimittel zur Anwendung
am Auge, in der Nase oder im After. Apotheker erklären ihren Patienten auch die
korrekte Anwendung von festen Darreichungsformen, die nicht einfach geschluckt
werden dürfen. Ein Beispiel für diese Arzneiformen sind Sublingualtabletten,
die langsam unter der Zunge zergehen sollen.
Werden Arzneimittel falsch angewendet, bemerken Patienten
dies selbst meist nicht. Fehlanwendungen können aber die Wirksamkeit eines
Präparats verändern oder zu unerwünschten Wirkungen führen. Kiefer: „Jeder
Patient kann sich in der Apotheke die richtige Anwendung seiner Medikamente
zeigen und erklären lassen. Bei einem Präparatewechsel, etwa wegen eines neuen
Rabattvertrags, kann sich auch die Anwendung ändern."
Text: Die ABDA