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01 MDNEWS rathaus

Stadtratswahl 2019 wird am 8. September wiederholt

Freitag, den 2. August 2019


Erneute Stimmabgabe im Wahlbezirk 1209: Wahlbenachrichtigungen werden versandt

Am Sonntag, den 8. September 2019 wird im Wahlbezirk 1209 im Neustädter Feld erneut gewählt. In der kommenden Woche erhalten alle Wahlberechtigten, die am 26. Mai 2019 zur Stimmabgabe im Kinder- und Jugendhaus Don Bosco berechtigt waren und keinen Wahlschein beantragt hatten, ihre Wahlbenachrichtigungen. Die Wiederholungswahl war vom Stadtrat am 4. Juli gemäß Kommunalwahlgesetz beschlossen worden, weil am 26. Mai in diesem Wahlbezirk teilweise falsche Stimmzettel ausgegeben worden waren.
 
Den 8. September 2019 als Termin für die Wiederholungswahl im Wahlbezirk 1209 hat das Landesverwaltungsamt am 25. Juli 2019 bestimmt. Wahlberechtigt sind hierbei die Personen, die bereits zur Hauptwahl am 26. Mai 2019 im Wählerverzeichnis standen. Wählende, die seit der Hauptwahl ihr Wahlrecht verloren haben (z. B. durch Wegzug aus Magdeburg oder Tod), werden im Wählerverzeichnis gestrichen. Diejenigen, die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen für die Hauptwahl im Mai beantragt hatten, können nicht mehr an der Wiederholungswahl teilnehmen.
 
Am 5. August beginnt voraussichtlich der Versand der Wahlbenachrichtigungen. Er wird planmäßig bis zum 10. August abgeschlossen sein. Die Wahlbenachrichtigung informiert die Wahlberechtigten darüber, dass sie für die Wiederholungswahl von Amts wegen in das Wählerverzeichnis zum Stichtag der Hauptwahl aufgenommen wurden. "Wer bis zum Montag, den 19. August 2019 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, muss sich umgehend im Amt für Statistik, Wahlen und demografische Stadtentwicklung melden", macht Wahlleiter Holger Platz deutlich. "Wer bereits per Briefwahl seine Stimme bei der Hauptwahl im Wahlbezirk 1209 abgegeben hat, kann am 8. September nicht wählen!" Denn die Briefwahl zur Hauptwahl am 26. Mai ist korrekt abgelaufen.
 
Wer durch Abwesenheit, Krankheit oder Behinderung am Wahltag das Wahllokal nicht aufsuchen kann, hat die Möglichkeit, sein Wahlrecht durch Briefwahl auszuüben. Dazu enthalten die Wahlbenachrichtigungen bereits einen entsprechenden Antrag.
 
Wer von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen möchte, muss den entsprechenden Antrag unterschreiben und in einem ausreichend frankierten Briefumschlag an das Wahlamt der Landeshauptstadt, 39090 Magdeburg, senden. Die Briefwahlunterlagen werden dann auf dem Postweg zugestellt. Der Antrag auf Briefwahlunterlagen kann auch bequem über das Online-Formular unter www.magdeburg.de/wahlen oder per Fax (0391/ 540 2807) gestellt werden. Name, Geburtsdatum, Wohnanschrift (bei Umzug seit der Hauptwahl – die damalige Anschrift) und gegebenenfalls Versandanschrift müssen angegeben werden. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
 
Briefwahlunterlagen können ab 19. August auch direkt im Amt für Statistik, Wahlen und demografische Stadtentwicklung (Julius-Bremer-Str. 10, 6. Etage) beantragt werden. Dort ist darüber hinaus ab diesen Tag die sofortige Wahl zu folgenden Zeiten möglich:
 
Montag                       9.00 bis 12.00 und 14.00 bis 15.00 Uhr
Dienstag                     9.00 bis 12.00 und 14.00 bis 17.00 Uhr
Mittwoch                    9.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag                9.00 bis 12.00 und 14.00 bis 15.00 Uhr
Freitag                         9.00 bis 12.00 Uhr
am 06.09. auch         14.00 bis 18.00 Uhr