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Gesundheit-News: TÜV Rheinland: Essen und Trinken bei Hitze

Essen trinken.Hitze 12.07.19 14.30
12. Juli 2019

Juli 2019 - Köln. Extreme Hitze bedeutet für den Körper eine hohe Belastung – Kopfschmerzen, Erschöpfung, Schwindel und Probleme mit dem Herz-Kreislaufsystem können die Folge sein und zu ernsthaften gesundheitlichen Schäden führen.

Kündigt sich eine Hitzeperiode an, sollten Arbeitgeber, Anbieter von Gemeinschaftsgastronomie und Caterer vorbereitet sein: Neben einem Angebot an leichten und gesunden Gerichten wie Kaltschalen, Obst, Obstsalaten und Salaten mit Essig-Öl-Dressing ist es ratsam, verschiedene Getränke bereitzuhalten. So ist es sinnvoll, den Mitarbeitern und Gästen zusätzliche Kontingente an Mineralwasser, Tee oder Fruchtschorlen anzubieten.

„Schutzengel“ achten auf ausreichend Flüssigkeit

„Dass man bei heißen Temperaturen zwei bis drei Liter Wasser trinken sollte, ist allgemein bekannt“, sagt Manuel Potthoff, Experte für Gemeinschaftsgastronomie bei TÜV Rheinland. „Dennoch zeigt die Realität, dass sich Menschen häufig nicht daran halten.“ Aus diesem Grund kann es für Betriebe sinnvoll sein, an heißen Tagen einem Mitarbeiter die Verantwortung dafür zu übertragen, die Kollegen an eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr zu erinnern. „In Kitas, Schulen und Seniorenheimen übernehmen Erzieher, Betreuer und Pflegekräfte diese Rolle der Schutzengel, denn Kinder und ältere Menschen denken oft nicht daran, regelmäßig zu trinken“, so Potthoff. Beim Umgang mit Demenzkranken hat es sich bewährt, wenn Pflegeheime an verschiedenen Stellen Getränkeinseln aufstellen, an denen die Bewohner garantiert mehrmals täglich vorbeikommen.

Aufeinander achten

Auch außerhalb des Arbeitsplatzes, beim Einkaufen oder in der Freizeit sollte in Zeiten extremer Hitze jeder ein besonderes Auge auf ältere oder kranke Menschen haben. „Personen, die einen hilflosen oder erschöpften Eindruck machen, unbedingt ansprechen und Hilfe anbieten“, rät Manuel Potthoff. „Ein Glas Wasser kann oftmals schon Linderung verschaffen.“

Text - und Bild - Quelle:  ©2019 TÜV RHEINLAND