Juni 2019, Köln. Hauterkrankungen machen den größten Teil
der bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) gemeldeten
Berufserkrankungen aus. Häufigste Krankheitsbilder sind durch Feuchtarbeit
ausgelöste Handekzeme, Kontaktallergien und seit 2015 auch durch UV-Strahlung
verursachter heller Hautkrebs.
Besonders betroffen von Kontaktallergien oder Handekzemen
sind Berufsgruppen wie Reinigungspersonal, Friseure, Pflegepersonal,
Lebensmittelhersteller, Küchenpersonal oder Beschäftigte in Metallberufen. „Die
natürliche Schutzfunktion der Haut hält dauerhaftem Kontakt mit Feuchtigkeit,
Reinigungsmitteln, Lösemitteln, Alkalien und Säuren nicht stand. „Als Folge
kann ein Abnutzungsekzem, gekennzeichnet durch Rötung, Trockenheit, Schuppung,
Einrisse und Juckreiz, entstehen, das bei weiterer Einwirkung der schädigenden
Stoffe und mangelndem Hautschutz in ein chronisches Ekzem übergehen kann.
Darüber hinaus können potenzielle Allergene leichter in die Haut eindringen und
zu Sensibilisierungen führen“, erläutert Dr. Wiete Schramm, Fachgebietsleiterin
Arbeitsmedizin bei TÜV Rheinland.
Lange Kleidung, Kopfbedeckung und Sonnencreme schützen
vor UV-Licht
Auch mechanische Schädigung, UV-Strahlung und Staub
können die Haut belasten. Durch UV-Strahlung ausgelöster weißer Hautkrebs ist
eine der häufigsten Berufskrankheiten beispielsweise in der Baubranche. „Erwerbstätige,
die draußen direkter Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind – etwa im Straßen-,
Garten- oder Landschaftsbau –, sollten exponierte Körperstellen durch
Sonnencreme schützen und eine Kopfbedeckung, lange Kleidung sowie Helme mit
Nackenschutz tragen“, sagt Schramm.
Gefährdungsbeurteilung als Grundlage für zielgerichtete
Prävention
Spezielle Hautrisiken einer bestimmten Tätigkeit muss der
Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und daraus entsprechende
Schutzmaßnahmen ableiten. Dazu zählen der Ersatz hautschädigender Substanzen,
das Tragen von Schutzausrüstung, technische Maßnahmen wie Abschattung,
Hautschutzmaßnahmen – also Hautschutz, -reinigung und –pflege – sowie
organisatorische Änderungen im Arbeitsablauf. Arbeitsmediziner von TÜV Rheinland
helfen Unternehmen bei der Planung und Umsetzung solcher Maßnahmen und beraten
Arbeitgeber und Beschäftigte zum Thema Hautschutz.
Quelle - Text und Foto: TÜV Rheinland