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Politik-News: Bundesrat billigt höhere Zuschüsse für Berufsausbildung

Plenarsitzung des Bundesrates am 28.06.2019


Ausbildungsgeld und Berufsausbildungsbeihilfe steigen ab August: Der Bundesrat hat die vom Bundestag beschlossene Erhöhung am 28. Juni 2019 gebilligt.

Ausbildungsgeld wird an BAföG-Bedarfssätze angeglichen

Die Zuschüsse gelten für Personen, die eine Ausbildung absolvieren, aber nicht mehr zu Hause wohnen und für Menschen mit Behinderung. Das Gesetz passt die jeweiligen Bedarfssätze und Freibeträge an die neuen BAföG-Sätze an - diese hatte der Bundesrat in seiner letzten Sitzung ebenfalls gebilligt (siehe Top 3 vom 07.06.2019). Künftig werden alle Personen in Schule, Studium und beruflicher Ausbildung weitgehend gleichgestellt. Das Ausbildungsgeld erhöht sich zum 1. August 2019 um fünf Prozent und zum 1. August 2020 um weitere zwei Prozent.

Weniger Bedarfsstufen - weniger Bürokratie

Die Zahl der Bedarfssätze reduziert sich von derzeit 24 auf 14. Auch die Zahl der einheitlichen Pauschalen für die Unterkunftskosten sinkt. Damit wird die Bedarfssatzstruktur des Ausbildungsgeldes vereinfacht und an die der Berufsausbildungsbeihilfe angeglichen – man unterscheidet nicht mehr nach Alter und Familienstand der Auszubildenden.

Werkstätten für Menschen mit Behinderung

Personen, die im Eingangsverfahren oder im Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen oder an vergleichbaren Maßnahmen anderer Träger teilnehmen, erhalten künftig ebenfalls mehr Geld. Die Steigerung von 80 Euro auf 117 Euro entspricht der Anhebung des Ausbildungsgeldes.

Um eine finanzielle Überforderung der Werkstätten zu vermeiden, passt der Bundestagsbeschluss den Grundbetrag in vier Stufen an: 80 Euro ab 1. August 2019, 89 Euro ab 1. Januar 2020, 99 Euro ab 1. Januar 2021, 109 Euro ab 1. Januar 2022. In einer Werkstatt, die wirtschaftlich leistungsfähig ist, kann allerdings auch ein höherer Grundbetrag gezahlt werden. Am 1. Januar 2023 ist dann der Betrag von 119 Euro monatlich erreicht, der für das Ausbildungsgeld schon ab dem 1. August 2020 vorgesehen ist.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll zum 1. August 2019 in Kraft treten.