Umweltstaatssekretäre aus Sachsen-Anhalt und Thüringen verabreden Kooperation am Stausee Kelbra
Kelbra. Heute haben sich der Umweltstaatssekretär des Landes Sachsen-Anhalt, Klaus Rehda, und sein Amtskollege aus Thüringen, Olaf Möller, am Stausee Kelbra zu einem Kooperationsgespräch getroffen. Es wurde beraten, wie die einheitliche Bewirtschaftung der Talsperre Kelbra mit einem nachhaltigen Hochwasserschutz unter Berücksichtigung des Vogelschutzes in einem gemeinsamen abgestimmten Vorgehen organisiert und ausgestaltet werden kann.
Sachsen-Anhalts Umweltstaatsekretär Rehda sagte dazu: „Die Talsperre ist ein Bauwerk zum Schutz vor Hochwasser. Das hat absolute Priorität. Dann steht der Schutz des Stausees als EU-Vogelschutzgebiet im Vordergrund. Unser Ziel ist es, alle anderen Nutzungen damit in Übereinstimmung zu bringen. Das gemeinsame Vorgehen mit Thüringen wird den Hochwasserschutz und gleichzeitig den Schutz der Vögel verbessern. Beide Länder werden damit ihrer Verantwortung für das Vogelschutzgebiet von überregionaler Bedeutung gerecht. Für Naturinteressierte und die Menschen vor Ort wollen wir ein modernes Besucherzentrum aufbauen, das das auch den Tourismus in der Region stärkt.“
Thüringens Umweltstaatsekretär Möller ergänzte:
„Wir wollen einen guten Ausgleich zwischen den verschiedenen Nutzer-interessen hier an der Talsperre. Dafür ist diese länderübergreifende Kooperation wichtig. Wir sind uns einig, dass sich Hochwasserschutz sehr wohl mit Artenschutz und touristischer Nutzung verbinden lässt, wenn wir es gut planen und abstimmen. Gerade das neue Besucherzentrum wird für alle die beeindruckende Natur des Stausees erfahrbar machen“
Beide Staatssekretäre vereinbarten folgende Punkte einer gemeinsamen Zusammenarbeit:
Hintergrund
Die Talsperre Kelbra liegt mit dem überwiegend grünen Becken auf dem Gebiet des Freistaates Thüringen und dem großen Anteil an Dauerstauflächen auf dem Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt. Sie wird vom Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt betrieben. Die Talsperre ist neben dem Hochwasserschutz für Brutvögel (Schwarzhalstaucher, Rallen und Entenvögel sowie für brütende Arten des Röhrichts wie z. B. Rohrweihe, Tüpfelsumpfhuhn und Blaukehlchen) und Rastvögel (Kranich und Limikolen wie z. B. Goldregenpfeifer, Pfuhlschnepfe, Bruchwasserläufer, Kampfläufer, Kiebitzregenpfeifer, Kiebitz, Großer Brachvogel, Uferschnepfe, Bekassine, Grünschenkel, Zwergstrandläufer und Alpenstrandläufer) von besonderer Bedeutung, sie ist ein sehr wichtiges Rastgebiet für den Kranich in Mitteleuropa. Es handelt sich zugleich um ein länderübergreifendes Feuchtgebiet von internationaler Bedeutung. Dem Schutz dieses Feuchtgebietes kommt eine besondere Bedeutung zu. Die Länder sind verpflichtet unter Berücksichtigung der Schutzerfordernisse entsprechende Maßnahmen für die Rastvögel insbesondere den Kranich zu ergreifen.