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Willingmann: „Hochschulen in Sachsen-Anhalt erhalten zusätzliche Planungssicherheit“

csm Portrait Staatssekretaer Willingmann Copyright MW Andreas Lander 3952072f4e

Freitag, den 3. Mai 2019


Gemeinsame Wissenschaftskonferenz einigt sich auf „Zukunftsvertrag“


Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) hat sich am Freitag auf den „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ geeinigt, der die Finanzierung der Hochschulen durch Bund und Länder ab 2020 regelt. Der Bund wird sich im Anschluss an den bisherigen Hochschulpakt mit den Ländern in den Jahren 2021 bis 2023 mit 1,88 Milliarden Euro jährlich an der Hochschulfinanzierung beteiligen; ab dem Jahr 2024 steigt die Summe auf 2,05 Milliarden Euro.

Sachsen-Anhalts Wissenschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann (Foto), der an den Beratungen in Berlin teilgenommen hat, ist mit den Ergebnissen sehr zufrieden: „Es waren lange, harte Verhandlungen, aber es hat sich gelohnt: Wir haben uns mit dem Bund erstmals auf eine dauerhafte, gemeinsame Finanzierung der Hochschulen in Deutschland geeinigt. Das gibt unseren Hochschulen in Sachsen-Anhalt Planungssicherheit, etwa wenn es darum geht, Stellen nicht nur befristet, sondern dauerhaft zu besetzen. Gerade diese Option, mithilfe der Bundesmittel unbefristete Beschäftigungsverhältnisse zu schaffen, war eine langjährige Forderung unsererseits; die Verstetigung des Bundesanteils hilft Hochschulen wie Ländern beim sinnvollen Einsatz der Finanzmittel. Wir wollen daher zügig mit den Hochschulleitungen über die Umsetzung ins Gespräch kommen.“

Sachsen-Anhalt kann in den kommenden Jahren zudem mit mehr Mitteln vom Bund rechnen. „Bisher erhielt unser Bundesland durchschnittlich jährlich 35 Millionen Euro vom Bund, in den kommenden Jahren werden es voraussichtlich mehr als 40 Millionen Euro sein“, sagte Willingmann. Mit Blick auf die anstehenden Verhandlungen für den Doppelhaushalt 2020/21 auf Landesebene erklärte er: „Damit wir die erhöhten Bundesmittel in voller Höhe abrufen können, müssen wir auch die landesseitige Finanzierung für die kommenden Jahre im Rahmen der anstehenden Haushaltsverhandlungen sicherstellen. Insoweit hilft es auch, dass wir uns mit dem Bund auf längere Übergangszeiten eingestellt haben.“

Im Kern des „Zukunftsvertrages“ als dauerhafter Nachfolger des Hochschulpaktes stehen der bedarfsgerechte Erhalt der Studienkapazitäten, eine flächendeckend hohe Qualität von Studium und Lehre sowie finanzielle Stabilität und Planungssicherheit. Die Verteilung der Bundesmittel erfolgt nicht mehr nur nach Studienanfängern im ersten Hochschulsemester, sondern künftig auch anhand der zusätzlichen Parameter „Studierende in der Regelstudienzeit“ sowie „Absolventen“. Willingmann: „Dies unterstreicht den erhöhten qualitativen Anspruch.“

Neben dem „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ haben sich Bund und Länder auch in weiteren Bereichen geeinigt. So bleibt der 2011 gestartete „Qualitätspakt Lehre“ erhalten, um Studienbedingungen und Lehrqualität an deutschen Hochschulen weiter zu verbessern. Von 2021 bis 2023 zahlt der Bund hierfür jährlich 150 Millionen Euro; von 2024 an beteiligen sich die Länder mit jährlich 40 Millionen Euro an der Finanzierung. Beschlossen wurde zudem, dass auch der „Pakt für Forschung und Innovation“ bis zunächst 2030 fortgesetzt wird, das Budget steigt  jährlich um drei Prozent. Dies stärkt vor allem  außeruniversitäre Forschungsorganisationen wie die Fraunhofer-Gesellschaft, Helmholtz- oder Leibniz-Gemeinschaft. Willingmann: „Mit dem über zehn Jahre garantierten Aufwuchs wollen Bund und Länder die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wissenschaft auch im internationalen Vergleich erhöhen. Für uns in Sachsen-Anhalt sind die engen Verknüpfungen der außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit den beiden Universitäten und einzelnen Hochschulen ein unverzichtbarer Teil unserer Wissenschaftslandschaft.“

 Fazit Willingmann: „Die bis in den späten Donnerstagabend dauernden Verhandlungen und die Beschlussfassung vom Freitagvormittag tragen deutlich den Charakter eines Kompromisses, bei dem Bund wie Länder Zugeständnisse gemacht, zugleich aber ein gemeinsames, gerade auch finanziell spürbares und nachhaltiges Bekenntnis zur Wissenschaft in Deutschland abgelegt haben“.