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SAN Wirtschaft

Pro-Kopf-Arbeitszeit betrug 2018 in Sachsen-Anhalt 1 426 Stunden

Donnerstag, den 28. März 2019


In Sachsen-Anhalt leisteten die 1,012 Mill. Erwerbstätigen 1 442,1 Mill. Arbeitsstunden im Jahr 2018. Damit betrug die Pro-Kopf-Arbeitszeit je Erwerbstätigen durchschnittlich 1 426 Stunden.

Wie das Statistische Landesamt nach neuesten vorläufigen Berechnungen des Arbeitskreises „Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder“ heute mitteilt, stieg das gesamtwirtschaftliche Arbeitsvolumen, welches die tatsächlich geleistete Arbeitszeit aller Erwerbstätigen am Arbeitsort umfasst, gegenüber dem Vorjahr um 8,3 Mill. Stunden auf 1 442,1 Mill. Stunden (+0,6 %) an. Gleichzeitig nahm die Zahl der Erwerbstätigen im Jahresdurchschnitt 2018 um 2 300 Personen auf 1,012 Mill. Personen (+0,2 %) zu. Im Jahr 2018 betrug die durchschnittliche Pro-Kopf-Arbeitszeit der Erwerbstätigen 1 426 Stunden und damit 5 Stunden mehr als im Vorjahr. Das waren 63 Stunden mehr als im Bundesdurchschnitt.

Nach Wirtschaftsbereichen betrachtet, entwickelte sich das Arbeitsvolumen der Erwerbstätigen in Sachsen-Anhalt sehr unterschiedlich. Während es in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft, Fischerei (-3,7 %) sowie Finanz-, Versicherungs- und Unternehmensdienstleistungen, Grundstücks- und Wohnungswesen (-1,0 %) sank, nahm es in den Bereichen Baugewerbe (+1,3 %), Öffentliche und sonstige Dienstleister, Erziehung und Gesundheit (+1,3 %), Verarbeitendes Gewerbe (+1,0 %) sowie Handel, Verkehr, Gastgewerbe, Information und Kommunikation (+0,4 %) zu.

Die meisten Arbeitsstunden pro Person wurden wie in den Vorjahren im Baugewerbe mit 1 619 Stunden geleistet. Am kürzesten war die durchschnittliche jährliche Pro-Kopf-Arbeitszeit dagegen in den Dienstleistungsbereichen (1 374 Stunden), in denen Teilzeitarbeit und marginale Beschäftigung eine größere Rolle spielen.

Ursachen für die Unterschiede zum Bundesdurchschnitt und zwischen den Wirtschaftsbereichen sind neben verschiedenen tariflichen und individuellen Arbeitszeiten (Vollzeit-, Teilzeit-, marginale Beschäftigung), den unterschiedlichen Beschäftigungsstrukturen (abhängige und selbstständige Erwerbstätigkeit) und Wirtschaftszweigstrukturen auch die Mehr- und Kurzarbeit sowie krankheitsbedingte Ausfallzeiten und die unterschiedliche Zahl der Arbeitstage in den Bundesländern. Die verschiedenen regionalen und strukturellen Pro-Kopf-Arbeitszeiten sind somit kein Maßstab der Intensität und Qualität der verausgabten Arbeitszeit.

Diese vom Arbeitskreis „Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder“ (AK ETR) ermittelten Zahlen beruhen auf dem Berechnungsstand des Statistischen Bundesamtes und des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit (BA) vom Februar 2019.