Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung soll nach dem Willen der Fraktion Die Linke "kommunale Initiativen für die Aufnahme von Geflüchteten" umfassend unterstützen. Dazu solle sie insbesondere ihr politisches Einverständnis für entsprechende Aufnahmevereinbarungen der Länder nach Paragraf 23 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes erklären und einen Gesetzentwurf vorlegen, "mit dem Städten und Kommunen die Möglichkeit eröffnet wird, Geflüchtete eigenverantwortlich aufzunehmen", fordert die Fraktion in einem Antrag (19/8648). Darin wird die Bundesregierung zudem aufgefordert, besonders aufnahmebereite Städte und Kommunen finanziell und strukturell zu unterstützen und sich auf der EU-Ebene für einen "Asyl-Solidaritäts-Fonds" einzusetzen, "dessen Fördermittel darüber hinaus eine allgemeine Verbesserung der kommunalen Infrastruktur dieser Städte und Regionen ermöglichen".
In der Begründung schreibt die Fraktion, dass es in Deutschland viele Kommunen gebe, "die sich aktiv als sichere Zufluchtsorte für Geflüchtete angeboten haben, zum Beispiel Osnabrück, Bielefeld, Marburg, Greifswald und Nürnberg". Etwa 25 Städte hätten dies gegenüber dem Bundesinnenministerium ausdrücklich erklärt.
Kommunale Eigeninitiativen zur Flüchtlingsaufnahme könnten nicht "die völker- und europarechtliche Verpflichtung des Bundes zur Schutzgewährung oder das im Grundgesetz verankerte Asylrecht ersetzen", sondern sollten vielmehr "das bestehende rechtliche Schutzsystem durch aktives Handeln kommunaler Akteure ergänzen, stärken und mit Leben füllen", heißt es in der Vorlage weiter. Eine eigenständige Rechtsgrundlage für eine aktive Flüchtlingsaufnahme auf kommunaler Ebene gebe es bislang nicht. Die Städte seien insofern angewiesen auf Landesaufnahmeregelungen nach Paragraf 23 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes, wobei dies im "Einvernehmen" mit dem Bundesinnenministerium erfolgen müsse, oder auf dessen Anordnung zur Neuansiedlung nach Paragraf 23 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes.
Berlin: (hib/PEZ) Um die Weiterführung der Arbeit der Baukostensenkungskommission in der laufenden Legislaturperiode geht es in der Antwort (19/8486) auf eine Kleine Anfrage (19/7852) der FDP-Fraktion. Darin erklärt die Bundesregierung, dass an den Inhalten, mit denen sich das Gremium beschäftigt hat, zwar weiter gearbeitet werde; dies geschehe allerdings in anderen Organisationsstrukturen. "Die weitere Umsetzung der Empfehlungen wird nun durch die Fokussierung auf effektive Maßnahmenbündel in spezifischen Folgeprozessen und mit auf das jeweilige Thema spezialisierten Gremien weiterverfolgt", heißt es. Die Bundesregierung listet detailliert auf, welche Bündnisse und Einheiten sich derzeit mit welchen Teilthemen rund um Baukosten und Möglichkeiten zu deren Eindämmung beschäftigen.
Berlin: (hib/PK) Mit sogenannten "Kreidezähnen" bei Kindern und den möglichen Ursachen befasst sich die Grünen-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/8513). Dieses Krankheitsbild habe die Volkskrankheit Karies in einigen Altersgruppen überholt. Laut einer Studie seien bis zu 30 Prozent der 12-Jährigen in Deutschland betroffen.
Bei der Molaren-Inzisiven-Hypominerali
Die Ursachen sind nicht abschließend geklärt. Als auslösende Faktoren gelten Antibiotika und Umweltgifte wie Bisphenol A (BPA). Die Abgeordneten wollen nun wissen, welche Erkenntnisse die Bundesregierung über die Krankheit und den möglichen Zusammenhang mit Bisphenol A hat.
Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung hat ihr Ziel bekräftigt, die Breitbandsituation in Deutschland zu verbessern. Die Lage sei derzeit noch weitgehend bedarfsgerecht, aber nicht zukunftsfest, schreibt sie in einer als Unterrichtung (19/8492) vorgelegten Stellungnahme zu den Tätigkeitsberichten 2016/2017 der Bundesnetzagentur - Telekommunikation und Post (19/168, 19/169). Nachholbedarf bestehe beim Ausbau von FttB (
In dem Tätigkeitsbericht hatte die Bundesnetzagentur die gestiegene Zahl von Breitbandanschlüssen in Deutschland dargelegt. Die Zahl dieser Anschlüsse in Festnetzen habe um eine halbe Million zugelegt und lag Mitte 2017 bei etwa 32,5 Millionen Anschlüssen. Drei Viertel davon basierten auf unterschiedlichen DSL-Technologien, gefolgt von Hybrid-Fibre-Coax (HFC)-Netzen. Glasfaserleitungen, die bis in die Wohnung oder ins Haus reichen, bleiben den Angaben zufolge bislang ein Nischenprodukt.
Im Bereich Post mahnt die Bundesregierung die Überprüfung von Prozessen und Strukturen an, gerade vor dem Hintergrund einer digitaler werdenden Gesellschaft. Einzuschätzen sei etwa, ob die Unternehmen auch perspektivisch in der Lage sind, die erheblichen Wachstumsraten im Paketbereich adäquat zu bewältigen. "Mit Blick auf deutliche Strukturveränderungen in den Postmärkten muss der aktuelle Rechtsrahmen aus Sicht der Bundesregierung überprüft und weiterentwickelt werden, nicht zuletzt um eine erfolgreiche digitale Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft zu gewährleisten." Dem Tätigkeitsbericht zufolge hatten die deutschen Postmärkten im Jahr 2016 vor allem dank der Paketdienste steigende Umsätze verzeichnet.
Berlin: (hib/PK) Die Rechenschaftsberichte der nicht im Bundestag vertretenen Parteien, die Anspruch auf staatliche Teilfinanzierung haben, liegen nun für das Kalenderjahr 2017 als Unterrichtung (19/8223) des Bundestagspräsidenten vor. Die Zusammenstellung beinhaltet die Vermögensbilanz einschließlich der an die Parteien geflossenen Spenden.
Anspruch auf die staatliche Teilfinanzierung haben laut Parteiengesetz diejenigen Parteien, die bei der zurückliegenden Europawahl oder Bundestagswahl mindestens 0,5 Prozent der Stimmen oder bei Landtagswahlen mindestens ein Prozent der Stimmen erreicht haben.
Die in der Unterrichtung (2. Teil, Band I) aufgeführten Parteien sind: Freie Wähler, Tierschutzpartei, Die Partei, Piraten, NPD, ÖDP, Familie, BP, SSW, BVB/Freie Wähler, Graue und Tierschutzallianz.
Der Rechenschaftsbericht der ebenfalls anspruchsberechtigten Partei Liberal-Konservative Reformer (LKR) wird den Angaben zufolge sobald wie möglich als Band II des 2. Teils veröffentlicht.
Als Unterrichtung veröffentlicht wurden zugleich der Rechenschaftsbericht der Tierschutzpartei und der Familien-Partei Deutschlands für das Jahr 2016 (19/8222) sowie der Rechenschaftsbericht der Familien-Partei für das Jahr 2015 (19/8221).
Foto: Bundesregierung / Bergmann