Ergonomie am Arbeitsplatz
Köln. Drei Viertel aller Berufstätigen leiden nach Angaben der DAK-Krankenkasse unter Rückenschmerzen. Dauersitzen und Bewegungsmangel belasten das Kreuz enorm. „Die Beratung zur ergonomischen Gestaltung des Büroarbeitsplatzes gehört genauso zur betriebsärztlichen Betreuung wie die Empfehlung zu Bewegung im Arbeitsalltag“, sagt Arbeitsmedizinerin Dr. Wiete Schramm zum Tag der Rückengesundheit am 15. März.
Die Expertin von TÜV Rheinland berät zahlreiche Unternehmen und Organisationen
in Gesundheitsfragen. Den rund 21 Millionen Deutschen, die ihren Arbeitstag im
Büro verbringen, helfen ergonomisch gestaltete Schreibtische und Stühle,
Gesundheitsrisiken entgegenzuwirken. „Dynamisches Sitzen ist eine gute
Präventionsmaßnahme. Gleiches gilt für einen Wechsel zwischen Stehen und
Sitzen, beispielsweise durch höhenverstellbare Schreibtische, die mit einem
Handgriff zum Stehtisch umfunktioniert werden können“, erklärt Schramm.
Bewegter Arbeitsalltag
Stundenlanges, starres Sitzen vermeiden
Büroangestellte, die im Laufe eines achtstündigen
Bürotages häufig aufstehen, verhalten sich gesünder als diejenigen, die nur
sitzen. „Mein Tipp: Möglichst viel Bewegung in den Arbeitstag einbauen.
Treppensteigen statt Aufzug fahren, ein Spaziergang in der Mittagspause, das
persönliche Gespräch mit dem Kollegen suchen statt anzurufen und kleine
Bewegungsübungen am Schreibtisch“, rät Schramm. Eine ausschließliche Nutzung
von Laptops ist ergonomisch betrachtet nicht ideal. Längeres Arbeiten mit dem
Notebook erfordert eine Zusatztastatur sowie Maus und Monitor.
Beleuchtung am Arbeitsplatz
Richtiges Licht schützt die Augen
Auch die Beleuchtung ist Teil der Büroergonomie.
Schlechte Beleuchtung kann zu visuellen Überbeanspruchungen führen, die sich
durch Kopfschmerzen, tränende und brennende Augen, Flimmern vor den Augen oder
auch Schlafstörungen bemerkbar machen. Direktblendung durch Tageslicht oder
Leuchten sowie Reflexblendung durch Spiegelungen auf glänzenden Flächen sollten
so weit wie möglich vermieden werden. Bestandteil der betriebsärztlichen
Betreuung ist auch die arbeitsmedizinische Vorsorge, die der Arbeitgeber dem
Beschäftigten schriftlich anbieten muss. Diese beinhaltet nicht nur eine
sorgfältige Prüfung der Augen und des Sehvermögens, sondern gibt Beschäftigten
auch die Gelegenheit einer Beratung zu Ergonomie und Bewegungsverhalten. Ziel
ist es, gesundheitliche Probleme zu verhindern, vorhandene Beschwerden zu
lindern oder einer Verschlimmerung vorzubeugen.
Text - und Bild - Quelle:
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