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AWO begrüßt gesetzliche Absicherung für unabhängige Beratung von Sexarbeiter/innen

Donnerstag, den 28. Februar 2019


Von Cathleen Paech 

Der AWO Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. begrüßt, dass der Landtag im Rahmen der Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes die gesetzliche Grundlage für ein unabhängiges Beratungsangebot für Sexarbeiter*innen in Sachsen-Anhalt geschaffen hat. „Das Land hat sich intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt und die Hinweise von Fachberatungsstellen aufgegriffen. Um die Situation der Frauen in der Sexarbeit real zu verbessern, wurde dem Schutzgedanken des Bundesgesetzes mit einem unabhängigen Beratungsangebot in Sachsen-Anhalt in besonderem Maße Rechnung getragen.“, so Steffi Schünemann, Leiterin Verband und Sozialpolitik im AWO Landesverband. Durch die Arbeit der Beratungsstelle Magdalena erhält der AWO Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. bereits seit August 2016 Einblicke in den Alltag und die Problemlagen der Sexarbeiter*innen in und um Magdeburg. Im Vordergrund der Beratungstätigkeit stehen immer der Schutz der Klient*innen sowie die rechtsstaatlichen und menschenwürdigen Arbeits- und Lebensbedingungen.

Die Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle Magdalena stellten in den vergangenen Monaten fest, dass das Prostituiertenschutzgesetz zu erheblichen Verunsicherungen bei den Frauen* in der Sexarbeit geführt hat. Ansinnen des Bundesgesetzes ist es, Frauen in der Sexarbeit vor Risiken, Ausbeutung, Zwang und Gewalt zu schützen. Jedoch ist der Schutzgedanke des Bundesgesetzes mit umfassenden Neuerungen verbunden, die die Menschen in der Sexarbeit einschneidend treffen. So müssen sich die Sexarbeiter*innen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anmelden. Damit treten sie aus der Anonymität heraus. Sie erhalten ferner eine Anmeldebescheinigung, die sie immer mit sich führen müssen. Daraus ergeben sich in der Praxis Fragen und Unsicherheiten bei den Betroffenen, beispielsweise: 

·        Wo melde ich mich an?

·        Wer führt die Anmeldung durch und was kostet sie?

·        Welche Informationen muss ich über mich preisgeben?

·        Welche Unterlagen benötige ich?

·        Was passiert bei der Anmeldung überhaupt?

·        Kann ich mich anonym anmelden?

·        Wer bekommt meine Daten? Was passiert, wenn ich mich nicht anmelde?

 

In der Bereitstellung eines unabhängigen, niedrigschwelligen und ergänzenden Beratungsangebots durch das Land Sachsen-Anhalt sieht die AWO die Chance, die Akzeptanz des Anmeldeverfahrens bei den Sexarbeiter*innen zu erhöhen, bestehende Unsicherheiten zum Anmeldeverfahren zu beseitigen, gesellschaftliche Stigmatisierung zu vermindern, Sexarbeiter*innen bei einem selbst gewünschten Ausstieg zu beraten und bei einer beruflichen Neuorientierung zu unterstützen.

Weiterhin begrüßt der AWO Landesverband, dass die Gebühren für die Anmeldung der Sexarbeiter*innen gegenüber dem ursprünglichen Gesetzesentwurf deutlich gesenkt wurden und die Gesundheitsberatung kostenfrei erfolgt. Damit wurden weitere Hürden abgebaut.

 

Hintergrund:

Das Prostituiertenschutzgesetz wurde im Juli 2016 vom Deutschen Bundestag beschlossen, um Prostituierte stärker vor Ausbeutung, menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen und Menschenhandel zu schützen. Dafür wurde unter anderem eine Anmeldepflicht eingeführt. Die Bestimmungen zur Ausführung des Gesetzes müssen in Ländergesetzen getroffen werden.

Der AWO Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. ist mit Magdalena Träger der landesweit ersten Beratungsstelle für Frauen und Trans*Frauen in der Prostitution.  Durch die Fachberatungsstelle Vera, die mit den von Zwangsprostitution und Menschenhandel betroffenen Frauen* seit 1999 arbeitet, ist der AWO Landesverband auch in diesem Bereich landesweit tätig.