Berlin: (hib/MWO) Die Justizstatistik enthält keine nach Streitwertkategorien aufgeschlüsselten absoluten Eingangszahlen bei Gerichtsverfahren. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/6673) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/6291) zur Haltung der Bundesregierung zu dem von den Länder-Justizministern gefassten Beschluss, die Möglichkeit der Einführung von Online-Verfahren in die Zivilprozessordnung (ZPO) zu untersuchen. Danach soll mit einem neuen und kostengünstigeren Online-Verfahren effektiver Rechtsschutz auch im Bereich geringfügiger Streitwerte gewährt werden. Weiter heißt es in der Antwort, der Vorschlag für ein sogenanntes Online-Schnellverfahren, der auf einen Vorstoß des Landes Hamburg zurückgeht, werde derzeit in der Länderarbeitsgruppe "Legal Tech" diskutiert. Das Bundesjustizministerium nehme an den Sitzungen der Arbeitsgruppe teil.
Berlin: (hib/MWO) Der Bundesregierung liegen Erkenntnisse zu sieben seit 2015 aktiv verhinderten Anschlägen in Deutschland vor, die einen unmittelbaren oder mittelbaren Bezug zum islamistischen Terrorismus aufweisen. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/6684) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/6292). Wie aus der Antwort weiter hervorgeht wurden seit dem 1. Januar 2015 durch den Generalbundesanwalt 2.461 Ermittlungsverfahren, die einen unmittelbaren oder mittelbaren Bezug zum islamistischen Terrorismus aufweisen, eingeleitet. Davon seien bislang 1.113 eingestellt worden. In 55 Fällen sei Anklage erhoben worden, und in 67 Fällen sei es zu rechtskräftigen Verurteilungen gekommen. Weiter heißt es in der Antwort, das Auswärtige Amt betreue aktuell zwölf deutsche Staatsangehörige (fünf Männer und sieben Frauen) konsularisch, die wegen Straftaten mit Bezug zum islamistischen Terrorismus im Ausland inhaftiert sind.
Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass es in Deutschland ein breites Angebot an außergerichtlichen Streitbeilegungsmechanismen gibt. Das schreibt sie in der Antwort (19/6664) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/6302). Dazu gehört der Antwort zufolge insbesondere auch die Schlichtung von Konflikten aus Verbraucherverträgen vor einer der 26 in Deutschland anerkannten Verbraucherschlichtungsstellen
Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hat einen Zwischenbericht zur Funktionsweise der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle vorgelegt. In ihrer Unterrichtung (19/6890), schreibt sie, seit dem 1. April 2016 seien bei der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. mit Sitz in Kehl 4.117 Verbraucheranträge eingegangen. Von den im Untersuchungszeitraum vom 1. August 2017 bis 31. Juli 2018 formal abgeschlossenen 2.210 Verfahren sei es in 281 Fällen zu einem Erfolg im Sinne einer Einigung gekommen. Weiter heißt es in der Unterrichtung, die überwiegende Anzahl der befragten Verbraucher und Unternehmer sei mit den Verfahren zufrieden und beschreibe diese als fair, kostengünstig und schnell. Im Vergleich zu einem Gerichtsverfahren werde das Schlichtungsverfahren überwiegend als schneller, kostengünstiger und weniger aufwändig beschrieben.
Die Funktionsweise der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle,
Berlin: (hib/MWO) Die im Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) enthaltene Pflicht sozialer Netzwerke, sogenannte Transparenzberichte zu erstellen, ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP (19/6739). Vor dem Hintergrund von Kritik an dem Gesetz und dem Willen der Großen Koalition, "das NetzDG insbesondere im Hinblick auf die freiwillige Selbstregulierung weiterzuentwickeln", fragen die Abgeordneten unter anderem, welche konkreten Anbieter sozialer Netzwerke aus Sicht der Bundesregierung den Pflichten des NetzDG unterliegen und wie viele und welche Anbieter sozialer Netzwerke nach Kenntnis der Bundesregierung NetzDG-Transparenzberichte veröffentlicht haben. Weiter wollen sie wissen, wie die Bundesregierung die im Juli erstmals veröffentlichten Transparenzberichte der Anbieter im Hinblick auf die Pflichten nach Paragraf 2 NetzDG bewertet und ob sie diese Berichte zum Anlass nimmt, Änderungen des Gesetzes vorzuschlagen. Weitere Fragen beziehen sich auf mögliche Ermittlungen des Bundesamtes für Justiz aufgrund von Verstößen gegen das NetzDG, das am 1. Oktober 2017 in Kraft trat.
Foto: Bundesregierung / Bergmann