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Magdeburg: Hinweise zur Entsorgung von Weihnachtsbäumen

Magdeburg, den 20. Dezember 2018


Reinigung am Neujahrstag durch Grundstückseigentümer

Weihnachtsbäume werden auch in diesem Winter mit der turnusmäßigen Biotonnen-Leerung durch den Städtischen Abfallwirtschaftsbetrieb (SAB) entsorgt. Zur problemlosen Abholung sind die Bäume in einer Größe von maximal zwei Metern und ohne Dekoration zum jeweiligen Entsorgungstag neben die Biotonne zu stellen. Weihnachtsbäume, die höher sind, müssen vorher entsprechend geteilt werden.
 
Eile ist nicht geboten, denn die Bäume werden auch noch bei späteren Entsorgungstouren mitgenommen. Wer keine Biotonne hat, kann den Weihnachtsbaum auf den Wertstoffhöfen Hängelsberge, Cracauer Anger oder Silberbergweg abgeben. Bis zu einem Kubikmeter Grünabfall aus Magdeburger Haushalten, die an der Restabfallentsorgung angeschlossen sind, können dort gebührenfrei angeliefert werden.
 
Der Baumschmuck ist vor der Entsorgung vollständig zu entfernen, weil die Bäume kompostiert werden. Glaskugeln, die zerbrochen oder beschädigt sind, können im Restabfallbehälter entsorgt werden. In die öffentlichen Glascontainer gehört nur Verpackungsglas, aber keine Weihnachtsdekoration.
 
Lichterketten und andere elektrische Weihnachtsdekorationen können ebenfalls an den Wertstoffhöfen, aber auch bei der Abfallberatung in der Sternstraße 13 oder beim Wertstoffmobil abgegeben werden. Auch Elektroaltgeräte gehören nicht in die Restabfalltonne. Weitere Informationen zur Entsorgung von defekten Elektrogeräten sind im Abfallwegweiser aufgeführt. Dieser ist auch im Internet unter www.magdeburg.de/sab/download zu finden.
 
Am Neujahrsmorgen sind Grundstückseigentümer verpflichtet, Verschmutzungen auf Gehwegen durch Silvesterböller, Glasscherben und Papierschlangen zügig zu beseitigen. Anlieger einer Straße mit der Reinigungsklasse V müssen diese bis zur Fahrbahnmitte reinigen. Die anfallenden Abfälle der Straßenreinigung sind in der Restabfalltonne zu entsorgen.
 
In den Straßen der Reinigungsklassen I sowie I a bis c (betrifft nur Stadtzentrum, zum Beispiel Alter Markt, Hasselbachplatz, Breiter Weg, Ernst-Reuter-Allee) wird am Neujahrsmorgen die Reinigung der Gehwege und Fahrbahnen durch den Städtischen Abfallwirtschaftsbetrieb vorgenommen.
 
Altglas, wie beispielsweise eine leere Sektflasche, gehört in den nahe gelegenen zentralen Altglascontainer. Dabei sind die Einwurfzeiten von 7.00 bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 20.00 Uhr zu beachten. An Sonn- und Feiertagen ist kein Einwurf erlaubt. Altglas darf nicht auf oder neben den Containern abgestellt werden.

Symbolfoto