header-placeholder


image header
image
Bildquelle Zahnimplantat Klinik Duesseldorf Portraitbild Dr. Christoph Sliwowski neu

Zahnersatz und Krankenkasse - Welche Kosten die Versicherung übernimmt

Sonntag, den 2. Dezember 2018


Zahnersatz bedeutet oft immense Kosten – eine Investition, die sich viele Menschen nicht leisten können. Was Betroffene jedoch oft nicht wissen: wie viel die Krankenkasse zu dieser Leistung beisteuert. Die wichtigsten Fragen klärt Dr. Christoph Sliwowski (Foto), Leiter der Zahnimplantat-Klinik Düsseldorf im St. Vinzenz-Krankenhaus.


Unterstützung durch Versicherung


Seit der Einführung des Festzuschusssystems für Zahnersatz beteiligen sich die Versicherungen an den Kosten für Kronen, Brücken und Prothesen. Beispielsweise zahlen Krankenkassen für die Verblendung neuer Brücken pro Zahn 51,94 Euro. Diese Summe deckt die Hälfte der Kosten, die für das Standardverfahren anfallen. Wie viele Zahlungen Versicherte insgesamt erhalten, richtet sich in erster Linie nach dem individuellen medizinischen Befund, der den Zustand des gesamten Gebisses zusammenfasst. Krankenkassen legen fest, wie viel die Standardtherapie beim vorliegenden Befund kostet, und tragen davon 50 Prozent, unabhängig davon, welche Gesamtkosten für die tatsächlich gefertigte Prothese anfallen. Bei Patienten, deren Einkommen unter 1.218 Euro brutto liegt,  greift die Härtefallregelung. Dadurch erhalten sie den doppelten Festzuschuss, der jedoch mindestens die Kosten für die Regelversorgung deckt. Da der Zahnersatz als außergewöhnliche Belastung gilt, lässt er sich von der Steuer absetzen. Daher lohnt es sich, innerhalb eines Kalenderjahres alle wichtigen und kostspieligeren Behandlungen durchführen zu lassen, wenn dies den zumutbaren Betrag überschreitet, den ein Betroffener zahlen kann. Auf diese Weise erhalten Geringverdiener ihr Geld zurück.


Bonusheft hilft beim Sparen


Nehmen Patienten regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen wahr und lassen dabei ihr Bonusheft abstempeln, erhalten sie von ihrer Kasse einen höheren Zuschuss zum Zahnersatz. „Führt der Versicherte das Bonusheft fünf Jahre lang lückenlos, erhöht sich der Umfang der Zuzahlungen um 20 Prozent, nach zehn Jahren um 30 Prozent gegenüber dem gezahlten Grundsatz“, betont Dr. Sliwowski. Ein weiterer Vorteil dieses Systems liegt darin, dass Betroffene die geleistete Beihilfe für jede anerkannte Therapieform nutzen dürfen. Das bedeutet, dass sie die Regelversorgung wählen können, die beispielsweise aus einer teilweise zahnfarben verblendeten Brücke besteht. Jedoch gibt es auch die Möglichkeit, auf eine ästhetisch anspruchsvollere Versorgung zurückzugreifen, bei der Betroffene – um beim Beispiel zu bleiben – eine komplett aus Keramik gefertigte Brücke wählen. Dabei bleibt der Zuschuss unverändert, die weiteren Kosten für die Zusatzleistung tragen die Patienten. „Von uns erhalten sie zunächst einen Heil- und Kostenplan, den sie der Krankenkasse zur Genehmigung vorlegen. Erst nach Einverständnis der Versicherung beginnt die Behandlung“, sagt Dr. Sliwowski abschließend.