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Die Linke, Henriette Quade

Fraktion DIE LINKE: Fall Oury Jalloh - Einstellung schwer nachvollziehbar

Magdeburg, den 29. November 2018


Zur heutigen Erklärung des Generalstaatsanwaltes, das Verfahren im Fall Oury Jalloh nicht wieder aufnehmen zu wollen, erklärt die innenpolitische Sprecherin Henriette Quade (Foto): 


"Aus heutiger Sicht ist die Entscheidung schwer nachvollziehbar. Die der Pressemitteilung zu entnehmende Begründung passt in keiner Weise zu den Erkenntnissen, auf die die Staatsanwaltschaft Dessau sich bezogen hat und die sich den Brandgutachten und Experten-Einschätzungen entnehmen lassen. Zudem stellt sich erneut und umso vehementer die Frage, ob der Generalstaatsanwalt die richtige Instanz zur juristischen Aufarbeitung ist. 

Denn erstens wäre in den Augen der Fraktion DIE LINKE der Generalbundesanwalt zuständig. Dass dieser die Verantwortung dafür von sich weist, ist nicht nachvollziehbar.
Gerade angesichts der Attacken auf den Rechtsstaat von Rechtsaußen wäre es notwendig, in diesem international mit Aufmerksamkeit beachteten Fall, das staatliche Interesse auch an der juristischen Aufarbeitung deutlich zu machen. Die heute mitgeteilte Entscheidung, die Weigerung des Generalbundesanwaltes und vor allem die jahrelange Hin-und Herschieberei der Verantwortung dafür tragen nicht dazu bei, Vertrauen in den Rechtsstaat zurückzuerlangen.

Zweitens ist daran zu erinnern, dass es eben der Generalstaatsanwalt war,  der im letzten Jahr den Rechtsausschuss  unzureichend und in Teilen falsch informiert hat, indem er die Anfangsverdachtsmomente der Staatsanwaltschaft Dessau schlicht unter den Tisch fallen lies bzw. anders darstellte. 

Er teilte mit, dass alle Experten den Einsatz größerer Mengen von Brandbeschleuniger vermuteten, aber nicht, dass sie von geringen Mengen ausgingen und deren Einsatz für wahrscheinlich hielten. Er teilte mit, dass die Experten nicht ausschließen könnten, dass Oury Jalloh sich selbst angezündet habe, aber nicht, dass sie es für deutlich wahrscheinlicher hielten, dass das Feuer von dritter Hand gelegt wurde. Er teilte eben nicht mit, dass Staatsanwalt Bittmann es für möglich und zu prüfen hielt, dass es sich um eine Vertutschungstat im Zusammenhang mit dem Tod von Hans-Jürgen Rose und dem Tod von Mario Bichtemann handeln könnte.

Dass nun genau diese Punkte keinerlei Relevanz haben sollen und keinen Anfangsverdacht für eine Straftat darstellen sollen, wirft erneut Fragen auf. Die Fraktion DIE LINKE rührt an keiner Stelle am hohen Gut der Gewaltenteilung. Gerade angesichts der Vorgeschichte sind wir aber sehr gespannt auf die ausführliche Darstellung der Gründe im Rechtsausschuss. Der Tagesordnungspunkt wird in der nächsten Sitzung des Rechtsausschusses zur Beratung stehen. Es wäre wünschenswert gewesen, die Abgeordneten hätten die Entscheidung des Generalstaatsanwaltes dort erfahren und nicht via Pressemitteilung, aber das ist nur eine Randnotiz.

Umso wichtiger wird nun die Ebene der politischen Aufarbeitung. In den Augen der Fraktion DIE LINKE wäre nach wie vor ein Untersuchungsausschuss das richtige Instrument, um Aufarbeitung umfassend zu betreiben. Dafür gibt es keine politischen Mehrheiten. Umso mehr kommt es nun darauf an, dass die Sonderermittler ihre Arbeit schnell aufnehmen. Die Arbeit der unabhängigen ExpertInnenkommission, die die Initiative Oury Jalloh ins Leben gerufen hat, bleibt  unerlässlich."