Ein Änderungsantrag
der Koalitionsfraktion der CDU/CSU und SPD zum Entwurf des
Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes hat eine neue Prozesslawine am ohnehin hoch
belasteten Sozialgericht Magdeburg ausgelöst.
Der Bundestag hat heute das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz verabschiedet. Damit wird die Verjährungsfrist für Forderungen der Krankenkassen auf Erstattung von Überzahlungen an Krankenhäuser von vier auf zwei Jahre verkürzt. Ansprüche aus den Jahren 2014 bis 2016 verjähren nun bereits am 31.12.2018 und mussten bis zum 09.11.2018 gerichtlich geltend gemacht werden. Zukünftig verbleibt den Krankenkassen und Krankenhäusern deutlich weniger Zeit, ihre Ansprüche zu klären.
Seit Bekanntwerden des Änderungsantrages Anfang Oktober 2018 sind bei dem Sozialgericht Magdeburg Klagen gegen Krankenhäuser eingegangen, die tausende Behandlungsfälle mit mehreren Millionen Euro Rückforderungen betreffen und die jeweils einzeln zu prüfen sind. Das erhöht den Personalnotstand des Gerichts um ein Vielfaches. Die 27 Richterinnen und Richter des Sozialgerichts Magdeburg schieben infolge der sogenannten Hartz IV-Klagen immer noch eine Bugwelle von 14.300 unerledigten Verfahren vor sich her.