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Magdeburg / ST: „Wir lassen unsere Landwirtinnen und Landwirte nicht allein“

Magdeburg, den 18. Juli 2018

Landwirtschaftsministerin Dalbert hat am Montag und Dienstag landwirtschaftliche Betriebe besucht, um sich vor Ort über die Trockenheit und deren Folgen für die Landwirtschaft ein Bild zu machen. Sie dankt dabei auch dem Bauernverband, dem Bauernbund sowie dem Agrarpolitischen Arbeitskreis Ökologischer Landbau für ihre Unterstützung.

 

„Der Regen der letzten Tage war ein Tropfen auf den heißen Stein. Die Felder, die ich gesehen habe, zeigen überdeutlich das Ausmaß der Trockenheit. Die drohenden Ernteeinbußen und damit fehlendes Einkommen und vor allem fehlendes Futter für die Tiere machen unseren Landwirtinnen und Landwirten zu schaffen“, beschreibt Landwirtschaftsministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert (Foto) ihre Eindrücke.

 

„Wir lassen unsere Landwirtinnen und Landwirte nicht allein. Wir ergreifen alle notwendigen Maßnahmen, um sie zu unterstützen. Ich habe in den letzten Tagen und Wochen viele Briefe geschrieben und um Unterstützung gebeten. Ich habe viele positive Rückmeldungen erhalten. Auch bereits etablierte Maßnahmen können helfen, wie der von der Landgesellschaft angebotene Ankauf von Flächen mit Rückkaufoption“, macht Ministerin Dalbert deutlich.

 

Das Angebot der Landgesellschaft Sachsen-Anhalt sieht vor, dass die landwirtschaftlichen Betriebe Flächen mit garantierter Rückkaufmöglichkeit durch den Eigentümer an die Landgesellschaft verkaufen können. Dadurch wird die kurzfristige Liquidität gesichert und die Landwirte werden entlastet. Die Landwirte können die Flächen bei der Landgesellschaft pachten und zurückkaufen, sobald es ihre wirtschaftliche Situation wieder zulässt.

 

Zur Forderung nach dem Ausruf eines Notstandes für die Landwirtinnen und Landwirte sagt Dalbert: „Der Begriff Notstand ist sachlich nicht korrekt. Es geht um die Feststellung für Sachsen-Anhalt, ob die Dürre als widriges Witterungsverhältnis mit einer Naturkatastrophe gleichzusetzen ist. Das ist gegeben, wenn die Erträge der Landwirtschaftlichen Unternehmen um mindestens 30 Prozent gegenüber dem Durchschnittsertrag gesunken sind. Dies werden wir selbstverständlich prüfen. Die Prüfung ist jedoch erst möglich, wenn die Ernteergebnisse vorliegen. Das ist eine wesentliche Voraussetzung, um Beihilfen gewähren zu können.“

 

Hintergrund:

Folgende weitere Maßnahmen hat das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie bereits ergriffen:

 

Auf Initiative von Sachsen-Anhalt hat die Amtschefkonferenz beschlossen, das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft aufzufordern, Hilfen für durch Trockenheit geschädigte Landwirtinnen und Landwirte auf Bundes- und EU-Ebene zu prüfen.

 

Seit dem ersten Juli dürfen ökologische Vorrangflächen auf Antrag in allen Regionen Sachsen-Anhalts für Futterzwecke genutzt werden. Damit soll tierhaltenden Unternehmen geholfen werden.

 

Auf Bitte von Ministerin Dalbert hat Finanzminister Schröder die Finanzämter darauf hingewiesen, die besondere Situation der Landwirtschaft, wie in der Vergangenheit, angemessen zu berücksichtigen. Über Anträge der Landwirte, unter anderem auf Stundung fälliger Steuern oder Anpassung der Vorauszahlungen unter Einbeziehung der aktuellen Situation, soll nach pflichtgemäßem Ermessen schnell entschieden werden. Den Landwirten wird geraten, frühzeitig den Kontakt mit dem jeweils zuständigen Finanzamt zu suchen.

 

Außerdem hat Ministerin Dalbert die Landwirtschaftliche Rentenbank gebeten, das Programm zur Liquiditätssicherung für von der Dürre betroffene Betriebe zu öffnen. Diese bietet nun zinsgünstige Darlehen für landwirtschaftliche Betriebe an, die einen Ergebnisrückgang von mindestens 30 Prozent im betroffenen Betriebszweig nachweisen können. Um ein Förderdarlehen der Rentenbank zu erhalten, sind die Kreditanträge an die jeweilige Hausbank zu richten.

 

Darüber hinaus hat die Ministerin veranlasst, die Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH und die BVVG auf die mit der Trockenheit im Zusammenhang stehende angespannte Liquiditätslage der Betriebe hinzuweisen. Beide Gesellschaften wurden gebeten, Pachtstundungen entsprechend der wirtschaftlichen Lage der landwirtschaftlichen Unternehmen zu prüfen. Beide Gesellschaften haben dies zugesagt. Auch die Kirchen als große Verpächter auf dem landwirtschaftlichen Bodenmarkt wurden auf die besondere Lage hingewiesen und gebeten, mögliche Pachterleichterungen zu prüfen. Zudem hat die Ministerin das Finanzministerium gebeten zu prüfen, ob die Landgesellschaft auf die Zinsen auf die Pachtstundung verzichten darf. 

 

Stundungen von Sozialversicherungsbeiträgen können ebenfalls für eine kurzfristige Entlastung hilfreich sein. Die Ministerin hat sich aus diesem Grunde auch an die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau gewandt.

 

Zudem existiert bei der landeseigenen Investitionsbank eine Bürgschaftsregelung unter dem Namen „Land und Forst“, die genutzt werden kann. Bürgschaften können für Kredite zur Finanzierung von Investitionen, für Umschuldungen und Anschlussfinanzierungen sowie für Betriebsmitteldarlehen übernommen werden.