969. Sitzung des Bundesrates am 6. Juli 2018
Der Bundeshaushalt 2018 steht. Einen Tag nach Beschlussfassung des Bundestages billigte am 6. Juli 2018 auch der Bundesrat den neuen Etat für das laufende Haushaltsjahr. Damit kann das Haushaltsgesetz nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten rückwirkend zum 1. Januar 2018 in Kraft treten.
Schwarze Null bleibt
Es sieht Einnahmen und Ausgaben von insgesamt 343,6 Milliarden Euro vor. Damit steigen die Ausgaben gegenüber dem Vorjahr um 3,8 Prozent. Das Ziel der "schwarzen Null" bleibt bestehen.
Investitionen in die Zukunft
Priorität hat unter anderem das Ressort Bildung, Wissenschaft und Forschung. Auch die Digitalisierung steht im Fokus der neuen Bundesregierung: Um den dafür erforderlichen flächendeckenden Breitbandausbau voranzutreiben, werden zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt. Mehr Geld gibt es auch zur Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen. Darüber hinaus steigen die Ausgaben für die innere Sicherheit.
Weg frei für Baukindergeld
Mit dem Etatbeschluss wird auch der Weg für das Baukindergeld geebnet, das für Familien einen jährlichen Zuschuss von insgesamt 1.200 Euro pro Kind beim Kauf von Immobilien oder für den Hausbau bedeutet. Die Förderung läuft über zehn Jahre.
Ende der vorläufigen Haushaltsführung
Wegen der langen Regierungssuche bis zur Bildung der Koalition von CDU/CSU und SPD wurde bisher mit einem vorläufigen Haushalt regiert, der nur dringend notwenige Ausgaben vorsieht. Mit dem rückwirkenden Inkrafttreten des Haushaltes 2018 endet die vorläufige Haushaltsführung.