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Dr. Stephan Harbarth: EU-Datenschutzgrundverordnung / Rechtssicherheit hat Priorität

26. Mai 2018


Im Zusammenhang mit der EU-Datenschutzgrundverordnung besteht auf vielen Seiten die Sorge vor professionell betriebenen Abmahnverfahren. 

Statement des Stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Stephan Harbarth (Foto):

„Die Verunsicherung und die Angst vor Abmahnwellen bei ehrenamtlich Tätigen, bei Vereinen und kleineren Unternehmen ist groß, sie brauchen jetzt unsere Unterstützung. Für mich ist klar, dass es keine Abmahnwellen gegen Ehrenamtliche, Selbständige und kleine Vereine wegen vermeintlicher Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung geben darf. Einen Missbrauch des Abmahnrechts werden wir verhindern und wirtschaftliche Anreize für unseriöse Abmahnungen reduzieren. Auch jenseits der heute in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung leiden Ehrenamtliche und kleine Vereine unter einer fragwürdigen Abmahnpraxis. Das muss schleunigst eingedämmt werden. Im Koalitionsvertrag haben wir uns vorgenommen, den Missbrauch des Abmahnrechts zu verhindern. Frau Bundesjustizministerin Barley muss jetzt schnell handeln.