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10 Prozent weniger Familien in Sachsen-Anhalt

Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt - 14. Mai 2018


Nach Auswertungen des Mikrozensus(1) anlässlich des Tages der Familie am 15. Mai lebten im Jahr 2016 in Sachsen-Anhalt 278 900 Familien. Eine Familie(2) wird durch das Zusammenleben mit mindestens einem Kind im Haushalt definiert.

Im Vergleich zu 2011 war damit ein Rückgang der Familien um rund 10 Prozent zu verzeichnen. Die häufigste Familienform bildeten nach wie vor Ehepaare mit ledigen Kindern. Ihr Anteil nahm jedoch von 57 Prozent im Jahr 2011 auf 52 Prozent im Jahr 2016 ab.




Gestiegen ist der Anteil der Familienform Alleinerziehende. Die absolute Zahl der Alleinerziehenden verringerte sich seit 2011 von 84 200 auf 80 500, ihr Anteil an den Familien insgesamt erhöhte sich von 27 Prozent im selben Zeitraum auf mittlerweile 29 Prozent. Dabei waren 2016 86 Prozent alleinerziehende Mütter. 

Im Mittel lebten 2016 in jeder Familie 1,58 Kinder. Insgesamt bestand eine Familie in Sachsen-Anhalt aus durchschnittlich  3,3 Personen.
Nur einer der beiden Partner arbeitete bei 17 Prozent der Paare mit Kindern. Von den Alleinerziehenden gingen 63 Prozent einer Erwerbstätigkeit nach.

Der Rückgang der Zahl der Familien führte zu einem geringen Anstieg der Paare, die nicht mit Kindern zusammen lebten. In Sachsen-Anhalt stieg die Zahl der Paare ohne Kinder im Haushalt seit 2011 um 1 400. Dabei nahm die Anzahl der kinderlosen Lebensgemeinschaften um 4 600 zu, während sich die der Ehepaare ohne Kinder um 3 200 verringerten.

 

1     Der Mikrozensus ist eine 1%ige Stichprobe der Bevölkerung. Das entsprach in Sachsen-Anhalt einer
Befragung von ca. 12 000 Haushalten zu ihren Arbeits- und Lebensbedingungen.

2     Seit seiner erstmaligen Erhebung im Jahr 1957 orientierte sich der Mikrozensus bei der Erfassung familialer
Beziehungen am traditionellen Familienkonzept. Mit der Einführung des unterjährigen Mikrozensus im
Jahr 2005 wurde das traditionelle Familienkonzept auf das Lebensformenkonzept umgestellt.
Zu den Familien gehören nun alle Eltern-Kind-Gemeinschaften innerhalb eines Haushaltes.

 

 MZ