Berlin: (hib/SCR) Das Bundesfinanzministerium hat im vierten Quartal 2017 über- und außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 1,826 Milliarden Euro sowie über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 4,861 Millionen Euro bewilligt. Im selben Zeitraum fielen über- und außerplanmäßige Ausgaben ohne Einwilligung des Bundesfinanzministeriums in Höhe von 23,7 Millionen Euro an. Dies geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung über die Haushaltsführung 2017 (19/1735) hervor. 600 Millionen Euro der über- und außerplanmäßigen Ausgaben fielen demnach für Zahlungen im Bereich Arbeitslosengeld II an. Als Begründung dafür führt die Bundesregierung die "ungünstigere Entwicklung der Anzahl der erwerbsfähigen Hilfsbedürftigen nach dem SGB II" an.
Berlin: (hib/SCR) Der Bundesrechnungshof (BRH) wirft dem Bundesverteidigungsministerium
Der Ergänzungsband führt Prüfergebnisse auf, die erst nach Abschluss des Bemerkungsverfahrens im vergangenen Jahr vorlagen, und nicht in die eigentlichen Bemerkungen des BRH (19/170) eingegangen sind. So kritisiert der Hof unter anderem nun auch das Festhalten des Bundesverkehrsministeriums am Ausbau der Bundesstraße 303 bei Schirnding nahe der tschechischen Grenze. Durch einen Verzicht auf den vierstreifigen Ausbau könnte das Ministerium laut Bericht mindestens 33 Millionen Euro einsparen. Der BRH zweifelt, dass es überhaupt einen Bedarf gebe, die Straße für eine bessere Anbindung an die Tschechische Republik auszubauen. Zudem sei die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens nicht nachgewiesen.
Weitere Prüfergebnisse des Berichts beziehen sich beispielsweise auf den Nutzen kieferorthopädischer Behandlungen. Der Rechnungshof wirft dem Gesundheitsministerium vor, Ziele und Erfolge kieferorthopädischer Behandlungen nicht ausreichend erforscht zu haben - trotz Kritik an der fehlenden Transparenz. Handlungsbedarf sieht der Rechnungshof, weil die gesetzlichen Krankenkassen dafür jährlich über eine Milliarde Euro ausgeben würden.
Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung plant derzeit nicht, an CO2-Bepreisungssystemen anderer Mitgliedstaaten teilzunehmen beziehungsweise ein zusätzliches multilaterales Bepreisungssystem einzuführen. Dazu gebe es bisher keine Beschlüsse der Bundesregierung, heißt es in einer Antwort (19/1635) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/1412). Das maßgebliche und rechtlich verbindliche CO2-Bepreisungssystem sei aktuell der EU-Emissionshandel, betont die Bundesregierung darin. Innerhalb der G20 setze sich die Bundesrepublik für die Stärkung nationaler und internationaler CO2-Bepreisungssysteme ein. Schätzungen zum Zeithorizont einer Einführung eines CO2-Bepreisungssystemes auf G20-Ebene könnten aber nicht gemacht werden, schreibt die Bundesregierung.
Berlin: (hib/PEZ) Um den geplanten Einstieg chinesischer Investoren beim Übertragungsnetzbetreiber 50 Hertz geht es in der Antwort (19/1600) auf eine Kleine Anfrage (19/1239) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Es lägen keine Erkenntnisse vor, dass durch einen Anteilskauf der chinesischen SGCC die Versorgungssicherheit in Deutschland gefährdet hätte werden können, erklärt die Bundesregierung. Übertragungsnetzbetreiber werden wegen ihrer besonderen Funktion von der Bundesnetzagentur beaufsichtigt. Sie kann eingreifen, wenn Bestimmungen des Energiewirtschaftsgesetzes nicht eingehalten werden, wie die Bundesregierung weiter erklärt. Inzwischen hat der belgische Betreiber elia angekündigt, sein Vorkaufsrecht bezüglich der diskutierten Anteile auszuüben, so dass der chinesische Konkurrent vermutlich nicht zum Zuge kommt.
Berlin: (hib/PEZ) Die Versorgungssicherheit in Deutschland und die Rolle von Kohlekraftwerken dabei sind Gegenstand der Antwort der Bundesregierung (19/1601) auf eine Kleine Anfrage (19/1250) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Ausgangspunkt der Anfrage waren Studien, nach denen die Versorgung auch beim Stilllegen bestimmter Kohlekraftwerke gewährleistet ist. In der Antwort listet die Bundesregierung Maßnahmen und Pläne für die einzelnen Energieträger auf.
Sie weist zudem darauf hin, dass das Seekabel-Projekt Nordlink zwischen Norwegen und Deutschland die Versorgungssicherheit hierzulande zusätzlich erhöhen werde. Die Verbindung soll den Angaben zufolge plangemäß 2020 in Betrieb gehen. Zu Kohlekraftwerken in Sicherheitsbereitschaft erklärt die Bundesregierung deren Funktion, ohne sie hinsichtlich ihrer Wirksamkeit zu bewerten. Die Kraftwerke in Sicherheitsbereitschaft sollen in Extremsituationen zusätzlich bereit stehen; bislang sind solche Fälle der Bundesregierung zufolge nicht eingetreten.
Berlin: (hib/PEZ) Das EU-Maßnahmenpaket zur "Sauberen Luft" für Europa ist nach Ansicht der Bundesregierung eine gute Grundlage für weitere Verhandlungen. Die Bundesregierung habe sich für einen ausgewogenen Kompromiss im Gesamtpaket eingesetzt, erklärt sie in der Antwort (19/1602) auf eine Kleine Anfrage (19/1292) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Dabei habe man unterschiedliche Positionen austarieren müssen - Polens Ablehnen von Regelungen zu Emissionsstandards in Kapazitätsmärkten, das Ja der Bundesregierung zusammen mit anderen Mitgliedstaaten zu Emissionsstandards. "Die im Ratskompromiss gefundene Regelung grenzt Subventionen für CO2-intensive Stromerzeugungsanlange ein und stellt Mindestanforderungen für Kapazitätsmechanismen auf", beschreibt die Regierung den gefundenen Mittelweg.
Die einzelnen Verordnungen und Richtlinien des Maßnahmenbündels würden nun weiter verhandelt und sollten zum Teil noch in diesem Jahr abgeschlossen werden. Wann sie umgesetzt werden, sei noch nicht endgültig festgelegt und unterscheide sich von Fall zu Fall.
Foto: Bundesregierung / Bergmann