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Magdeburg: Förderung für Kreativ-Netzwerke - 3. Wettbewerbsrunde „Cross Innovation“ startet

Magdeburg. Kreativ und innovativ sein, in neue Richtungen denken, mit neuen
Partnern zusammenarbeiten und damit einzigartige Produkte und
Dienstleistungen entwickeln. Das ist das Erfolgsrezept der Förderung von
Kreativ-Netzwerken mit dem Programm „Cross Innovation“. Land und EU
unterstützen diese Zusammenarbeit mit einem Zuschuss von bis zu 90 Prozent.

Jetzt ist die nächste Förderrunde gestartet.

Bis zum 8. Januar 2018 können Ideenpapiere inkl. Kurzvorstellung des
Netzwerkes mit einem (Handy-)Video beim Ministerium für Wirtschaft,
Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt (
CrossInnovation@mw.sachsen-anhalt.de) eingereicht werden. Aufgerufen sind
Gruppen ab fünf  Unternehmen. Mindestens zwei müssen davon Kreative aus
Sachsen-Anhalt sein. Weitere Netzwerkpartner sind Unternehmen anderer
Branchen. Auch Hochschulen, Fachverbände oder Kommunen sind gefragt, solche
Netzwerke zu bereichern. Finanzielle Unterstützung gibt es für Personal-
und Sachausgaben. Dazu zählen Marktrecherchen, die Entwicklung von
Absatzstrategien, Stärken-Schwächen-Analysen, Öffentlichkeitsarbeit oder
Qualifizierungsmaßnahmen. Gefördert werden auch das Projektmanagement, das
mit den jeweiligen Netzwerkpartnern Ziele identifiziert sowie die
Verwaltung oder die Abrechnung übernimmt.

Die Wettbewerbsunterlagen gibt es auf den Seiten der Investitionsbank
Sachsen-Anhalt www.ib-sachsen-anhalt.de. Beratung erhalten Sie unter der
kostenfreien IB-Hotline unter 0800 56 007 57.

Hintergrund:

Der Transfer von Know-how und innovativen Lösungsansätzen durch die
Übertragung von Branche zu Branche wird durch das deutschlandweit einmalige
Programm „Cross Innovation“ gefördert. Dafür stehen bis zum Jahr 2020
insgesamt 4,4 Millionen Euro zur Verfügung, finanziert aus Mitteln des
Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Für die Entwicklung
und Weiterentwicklung von Prozessen, bei denen am Ende marktfähige Produkte
und Dienstleistungen entstehen, übernimmt das Land die förderfähigen
Projektkosten.