Verkehrseinschränkungen auf dem Schleinufer erforderlich
Das Schleinufer ist in beiden Richtungen vom 9. November bis 1. Dezember in Höhe der Fußgängerbrücke zum Petriförder nur einspurig befahrbar.
Grund sind Bauarbeiten an dem Bauwerk. Die Geschwindigkeit wird deshalb beidseitig auf 30 km/h reduziert.
Auf der Brücke gibt es für Fußgänger und Radfahrer keine Einschränkungen.