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Magdeburg / ST: Weg frei für Verbesserung der Schulinfrastruktur in den meisten Kommunen Sachsen-Anhalts

Finanzminister André Schröder unterschrieb heute die Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund über 116,4 Millionen Euro

Nachdem das Kabinett grünes Licht für das neue Schulbau-Programm des Bundes gegeben hat, unterschrieb heute Sachsen-Anhalts Finanzminister André Schröder (Foto) die entsprechende Vereinbarung zwischen Land und Bund. Somit steht aus Sicht Sachsen-Anhalts dem schnellen Start des wichtigen Programms nicht mehr im Wege.

Finanzschwache Kommunen in Sachsen-Anhalt, die auch Schulträger sind, dürfen nun mit gut 116 Millionen Euro planen, mit denen dann wichtige Investitionen in und an Schulen umgesetzt werden können. Der Bund fördert jede Maßnahme mit 90 Prozent, die restlichen 10 Prozent muss die jeweilige Kommune beisteuern. Insgesamt werden so Investitionen in Höhe von etwa 129 Millionen Euro möglich.

Ziel des Finanzministers in den Gesprächen mit dem Bund war es, dass möglichst viele Kommunen in Sachsen-Anhalt in den Genuss dieses Förderprogramms kommen (hierzulande gibt es insgesamt 133 Kommunen, die auch Schulträger sind). Im Verhandlungsergebnis ist es nun möglich, dass bis zu 85 Prozent der Schulträger-Kommunen eine Förderung erhalten können (das sind 113 Kommunen). Zu weiteren Zugeständnissen war der Bund nicht bereit.

Dazu Finanzminister André Schröder: "Die neuen Bundeshilfen von gut 116 Millionen Euro für wichtige Schulsanierungen in finanz-schwachen Kommunen sollten nun schnell in 'echte' Projekte umgesetzt werden. Die nötige Richtlinie erarbeitet derzeit das Bildungsministerium. Der Kreis der antragsberechtigten Kommunen vergrößert sich jedenfalls gegenüber dem ersten Teil der Förderung deutlich; ein echter Erfolg!"

Hintergrund:

Offiziell sind die neuen Fördermillionen für Sachsen-Anhalt der 2.Teil des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes. Im ersten Teil des seit 2015 geltenden Gesetzes bekommen finanzschwache Kommunen von Bund und Land hierzulande insgesamt 123 Millionen Euro (STARK V: Bund = 90%, Land = 10%, Kommune = 0%), die sie in verschiedene Projekte investieren können. Dagegen dürfen die neuen Gelder (116,4 Millionen Euro für Sachsen-Anhalts finanzschwache Kommunen) nur für den Schulbau verwendet werden. Das MF hat die vertraglichen Dinge geregelt, das Kabinett die daraus resultierende Vereinbarung mit dem Bund gebilligt, und auch der Landtag hatte keine Einwände. Nach Ablauf der vorgeschriebenen 4-Wochen-Frist für eine Stellungnahme des Landtages konnte Finanzminister Schröder die Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund heute unterzeichnen. Das Bildungsministerium erarbeitet nun die entsprechende Richtlinie, wonach dann die Kommunen Fördergelder beantragen können. Frühester Baustart für einzelne Projekte könnte 2018 sein.