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01 SAN HEUTE

Magdeburg / ST: CDU-SPD-Grüne / Enquetekommission: Koalitionsfraktionen bringen Demokratie voran

Empfehlungen der Enquetekommission bestätigen Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag zur Stärkung der direkten Demokratie

Heute hat die Enquetekommission "Stärkung der Demokratie" des Landtags von Sachsen-Anhalt einstimmig den Vorschlag der Koalitionsfraktionen als gemeinsame Empfehlungen beschlossen. Eine Übersicht über die Empfehlungen finden Sie im Anhang an diese Pressemitteilung.

"Die Enquetekommission bestätigt damit die bereits im Koalitionsvertrag vorgesehenen Vorschläge der Koalitionsfraktionen und zeigt, dass wir auf einem guten Weg sind, um die direkte Demokratie auf kommunaler Ebene weiter zu stärken", sagt Daniel Szarata, der Obmann der CDU-Landtagsfraktion in der Kommission. "Neben den geplanten Änderungen sehen wir als Koalitionsfraktionen auch bei der Weiterentwicklung der bereits existierenden Instrumente wie dem Einwohnerantrag Handlungsbedarf. Wir wollen, dass diese attraktiver, bürgerfreundlicher und vor allem bekannter werden. Unsere Empfehlungen weisen dazu praktikable Wege für eine Novellierung des Kommunalverfassungsgesetzes im Jahr 2018 auf."

Katja Pähle, Fraktionsvorsitzende der SPD-Landtagsfraktion und Mitglied der Kommission, erklärt: "Schon die erste inhaltliche Sitzung der Kommission hat deutlich gemacht, dass es richtig ist, Ortschaften mit weniger als 300 Einwohnern auch weiterhin die Möglichkeit zu geben, Demokratie vor Ort zu leben, indem sie einen Ortschaftsrat wählen. Auch mit weiteren Änderungen wie der vorgeschlagenen Verpflichtung zur Versendung ausgewogener Informationen im Vorfeld eines Bürgerentscheids wollen wir die Diskussionskultur in den Städten und Gemeinden stärken - denn Demokratie ist mehr als nur der Akt des Abstimmens."

"Mit den vorgelegten Empfehlungen, wie der Senkung des Zustimmungsquorums bei Bürgerentscheiden auf 20 Prozent, kommt Sachsen-Anhalt bei direkter Demokratie ein gutes Stück voran. Damit wird eine große Hürde für Bürgerentscheide abgesenkt", resümiert Sebastian Striegel, Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Mitglied der Kommission. Zur Arbeit in der Enquetekommission merkte er an: "Am Minderheitenvotum der Fraktion DIE LINKE hat sich heute gezeigt, dass die Vorschläge der Koalitionsfraktionen insgesamt auf breite Zustimmung treffen. Die AfD hat es versäumt, zur letzten Sitzung der von ihr beantragten Kommission einen eigenen schriftlichen Vorschlag vorzulegen. Dies zeigt, wie wenig konstruktiv die Fraktion sich für die Gestaltung direkter Demokratie und einer aktiven Bürgergesellschaft einbringt."

Übersicht der Empfehlungen der Enquetekommission "Stärkung der Demokratie":

· Ortschaften unter 300 Einwohnern sollen ab 2019 weiterhin die Möglichkeit haben, entweder einen Ortschaftsrat oder einen Ortsvorsteher zu wählen.

· Im Kommunalverfassungsgesetz soll die Möglichkeit geschaffen werden, Ortschaftsräte in Stadtteilen zu wählen. Die entsprechenden Regelungen hierzu sollen in der jeweiligen Hauptsatzung festgelegt werden.

· Fristen zur Beantwortung von Fragen kommunaler Mandatsträger sollen im Sinne der kommunalen Selbstverwaltung auch künftig in den Geschäftsordnungen der Gemeinden und nicht einheitlich im Gesetz geregelt werden.

· Die Enquetekommission begrüßt das Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg zu Bürgerfragestunden in nichtbeschließenden Ausschüssen und empfiehlt, die fakultative, bereits jetzt mögliche Durchführung von Bürgerfragestunden explizit im Kommunalverfassungsgesetz zu regeln.

· Um für kommunale Vertreter in privatrechtlich organisierten Unternehmen in besonderen Fällen eine rechtssichere Berichtsmöglichkeit gegenüber der kommunalen Vertretung zu schaffen, soll die Einführung einer neuen Regelung im Kommunalverfassungsgesetz geprüft werden, die den gesellschaftsrechtlichen Vorgaben des Aktiengesetzes und des GmbH-Gesetzes Rechnung trägt.

· Die Zahl der erforderlichen Unterschriften für Einwohneranträge soll von fünf auf drei Prozent der stimmberechtigten Einwohner abgesenkt werden, verbunden mit einer entsprechenden Absenkung der Höchstzahlen nach Gemeindegröße.

· Das erforderliche Zustimmungsquorum für Bürgerentscheide soll von 25 auf 20 Prozent abgesenkt werden.

· Anstelle des bisherigen verpflichtenden Kostendeckungsvorschlags für Bürgerbegehren soll eine anwendungsfreundlichere Kostenschätzung eingeführt werden, die die Verwaltung den Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens zusammen mit einem Kostendeckungsvorschlag mitteilt. Den Vertretungsberechtigten soll zudem Anwesenheitsrecht in den Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse gegeben werden, in denen das Bürgerbegehren beraten wird. Sie sollten bei Bedarf zum Sachverhalt angehört werden. Alle Beratungen von Bürgerbegehren in den Sitzungen des Gemeinderates und der Ausschüsse sollten öffentlich sein.

· Zur Versachlichung der Diskussion im Vorfeld von Bürgerentscheiden sollen ausgewogene Informationen über die abzustimmende Sache in leichter Sprache bereitgestellt werden. Die Informationen sollten idealerweise gemeinsam mit den Wahlunterlagen versandt werden.

· Zur Stärkung der Beteiligung und zur Minimierung von Kosten und Aufwand soll festlegt werden, dass der Abstimmungstermin wenn möglich auf einen Wahltermin in zeitlicher Nähe zu legen ist.