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Heute im Landtag: Regierungserklärung „Sportland Sachsen-Anhalt – Bilanz und Ausblick“

Holger Stahlknecht, Minister für Inneres und Sport, gab während der
heutigen Landtagssitzung erstmals eine Regierungserklärung zum
„Sportland Sachsen-Anhalt – Bilanz und Ausblick“ ab.

Kaum ein anderer Bereich unseres gesellschaftlichen Lebens schafft
es wie der Sport, regelmäßig Menschen unterschiedlichster Herkunft
und verschiedenen Alters zusammenzubringen, sie gemeinsame
Emotionen erleben und Erfolge sowie Niederlagen miteinander teilen
zu lassen. Der organisierte Sport mit seinen knapp 3.150 Vereinen
und über 341.000 Vereinsmitgliedern leistet in unserem Land wichtige
Beiträge zur Integration und Inklusion. Er ist präventiv gegen
Extremismus, Gewalt und Fremdenfeindlichkeit tätig. Und nicht
zuletzt ist der Sport mit seinem Lizenzierungssystem ein wichtiger
Bildungsträger.

Darüber hinaus trägt die regelmäßige Sportausübung zu einem
gesunden Lebensstil bei. Und es sind die Erfolge unserer
Spitzensportlerinnen und Spitzensportler, die stolz machen, die zur
Identifizierung der Bürgerinnen und Bürger aus Sachsen-Anhalt mit
ihrem Land beitragen.

Der Sport ist zugleich maßgeblicher Träger für ehrenamtliches
Engagement. Er stellt jenen gesellschaftlichen Bereich dar, in dem
der höchste Anteil ehrenamtlicher Arbeit geleistet wird. Jeden Tag
engagieren sich in unseren Sportvereinen unzählige ehrenamtliche
Übungsleiterinnen, Übungsleiter und Vorstandsmitglieder. Sie sind es,
die das regelmäßige Training und ein vielfältiges Vereinsleben
gestalten.

An den Wochenenden sind neben ihnen Hunderte Kampfrichterinnen
und Schiedsrichter in den Sporthallen oder auf den Sportplätzen im
Einsatz, um den Wettkampfbetrieb abzusichern. Ihnen allen, die mit
ihrem Einsatz entscheidend dazu beitragen, dass Sachsen-Anhalt ein
Sportland ist, spreche ich meinen herzlichen Dank und meine
Anerkennung aus.

Die Schaffung und Sicherung bestmöglicher Rahmenbedingungen für
den organisierten Sport in unserem Land ist mir ein wichtiges Anliegen. 

Seit dem Jahr 2011 liegt die Sportförderung in den Händen des Ministeriums für
Inneres und Sport. Seitdem sind jährlich mehr als 20 Millionen Euro an Landesmitteln in die
Förderung des organisierten Sports in Sachsen-Anhalt geflossen. Mit diesen Geldern wurden
zahlreiche Sportstätten neu gebaut oder saniert. Und es wurden die Sportstrukturen
gefördert, damit sie die Sportarbeit in unserem Land umsetzen, begleiten und unterstützen
können.

Das am 1. Januar 2013 in Kraft getretene Sportfördergesetz war hierfür ein wesentlicher
Meilenstein. Es gibt dem organisierten Sport Rechtssicherheit in Bezug auf die Nutzung
kommunaler Sportanlagen. Und es gewährleistet eine verlässliche Förderung der
Sportstrukturen.

Mit der im Sportfördergesetz festgeschriebenen Pauschalförderung für die mehr als
3.000 Sportvereine, die 14 Kreis- und Stadtsportbünde und 48 Landesfachverbände wurde
eine unbürokratische und transparente Förderpraxis geschaffen. Sämtliche Daten, die für die
Berechnung der finanziellen Unterstützung einer Sportorganisation nötig sind, werden beim
Landessportbund erfasst und nach feststehenden Kriterien direkt in einen Förderbetrag
umgesetzt. Je nach Leistung der Sportorganisationen fällt also die Höhe der Förderung aus.
Das ist transparent und effektiv.

Die durchwachsenen Ergebnisse der Olympischen Sommerspiele 2016 in Rio de Janeiro
und 2012 in London, aber auch die seit 2015 begonnene Neustrukturierung des
Leistungssports und der Spitzensportförderung des Bundes haben mich im Herbst 2016
bewogen, eine „Arbeitsgruppe Spitzensport“ ins Leben zu rufen. In dieser AG sollten
notwendige Veränderungen in den Strukturen und in der Förderung des Spitzensports im
Land Sachsen-Anhalt diskutiert und Festlegungen zu den erforderlichen Änderungen der
Landesförderung getroffen werden.

Ich bin sehr froh, dass wir für die Mitarbeit in der „AG Spitzensport“ neben dem
Landessportbund und dem Olympiastützpunkt auch zwei Sportpraktiker, nämlich den
ehemaligen Schwimmweltmeister Paul Biedermann und den erfolgreichen Schwimmtrainer
Bernd Berkhahn, gewinnen konnten.

Außerdem wirkten die beiden leistungssporttragenden Vereine, der SV Halle und der
SC Magdeburg, in der AG mit. Da auch die Eliteschulen des Sports der Städte Halle und
Magdeburg in den Blick genommen wurden, verstärkte seitens des Bildungsministeriums
Frau Staatssekretärin Koch-Kupfer die Arbeitsgruppe.

Im Zeitraum vom 2. November 2016 bis zum 8. Juni 2017 fanden insgesamt sechs
Sitzungen der Arbeitsgruppe statt. Die Ergebnisse dieser Beratungen werde ich im zweiten
Teil meiner Regierungserklärung zusammenfassen.

Im Mittelpunkt des ersten Teils stehen der Breitensport, der Behinderten- und
Rehabilitationssport sowie die Sportstättenentwicklung. Nicht zuletzt deshalb, weil es ohne
einen gut aufgestellten Breitensport und die erforderliche Sportstätteninfrastruktur keinen
erfolgreichen Leistungssport in Sachsen-Anhalt geben kann.

Die Weiterentwicklung des Breiten- und Gesundheitssports hat für mich einen hohen
Stellenwert. Im Breitensport sind die meisten Sporttreibenden in Sachsen-Anhalt aktiv.
Anders als beim Leistungssport wird im Breitensport nicht nach internationalen und
nationalen sportlichen Höchstleistungen und Rekorden gestrebt. Die Freude an der
Bewegung, Fitness- und Gesundheitsförderung sowie sozial-integrative Wirkungen des
gemeinsamen Sporttreibens stehen im Vordergrund.

Maßstab für die Bereitstellung ausreichender Angebote im Breiten- und Gesundheitssport ist
der Organisiertheitsgrad, das heißt die Anzahl der Vereinsmitglieder im Verhältnis zu den
Einwohnern im Land. Hier konnte der LSB in den letzten Jahren trotz des
Bevölkerungsrückganges in Sachsen-Anhalt einen stetigen Aufwärtstrend verzeichnen. Seit
2011 ist der Organisiertheitsgrad um 1,54 % gestiegen, damit sind mehr als 19.000 neue
Mitglieder im LSB zu verzeichnen. Das ist ein großer Erfolg!

Wir werden uns deshalb dafür einsetzen, die optimalen Förderinstrumente zur Reduzierung
des bürokratischen Aufwands bei der Förderung der Sportvereine beizubehalten und die 
Finanzierung der Kreis- und Stadtsportbünde als wichtige Partner des Breiten- und
Gesundheitssports in der Region zu sichern.

Anliegen der Förderung des Breitensports durch das Land Sachsen-Anhalt ist es, die
Rahmenbedingungen für die Arbeit in den Sportvereinen so zu optimieren, dass möglichst
viele Menschen hier ihre sportbezogenen Bedürfnisse befriedigen und eine sportliche Heimat
finden können. Dafür ist die „Vereinspauschale“ das geeignete Instrument. So erhalten seit
2011 jährlich mind. 2.500 Sportvereine einen Zuschuss für ihre Sportarbeit. Unterstützt von
ihren Kreis- und Stadtsportbünden können sie so gute Sportangebote für die Menschen in
Sachsen-Anhalt unterbreiten. An dieser Erfolgsgeschichte halten wir fest.

Wir werden zugleich gute Rahmenbedingungen für den Behinderten- und
Rehabilitationssport sichern. Menschen mit Behinderung benötigen vielfältige Hilfen, um
ihren Alltag selbstbestimmt zu gestalten und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben
teilnehmen zu können. Der Behinderten- und Rehasport schafft hierfür zahlreiche
Möglichkeiten. Neben körperlicher Ertüchtigung bietet Sport auch umfassende Lebenshilfe,
da er nicht nur Ausgleich zum Beruf ist, sondern vielmehr auch soziale Betätigung schafft.

Das Land fördert den Behinderten- und Rehabilitationssport, um mit den Möglichkeiten des
Sports die Lebensqualität von Menschen mit Behinderung, von chronisch Kranken und von
Rehabilitanden zu verbessern. Auf diesem Gebiet sind besonders der Behinderten- und
Rehabilitationssportverband Sachsen-Anhalt und der Gehörlosensportverband SachsenAnhalt
mit ihren Mitgliedsvereinen tätig. Seit September 2013 ist zudem der Landesverband
Special Olympics Sachsen-Anhalt aktiv, der sich dafür einsetzt, Menschen mit geistiger und
mehrfacher Behinderung ein sportliches Leben zu ermöglichen. Ihnen gilt mein herzlicher
Dank für ihre erfolgreiche Arbeit.

Wir werden auch die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in den Sport weiterhin
fördern. So startete der LSB im September 2015 mit finanzieller Unterstützung des Landes
das Projekt „Sport & Bewegung inklusiv“. Mit diesem Vorhaben soll der inklusive Prozess im
organisierten Sport befördert und Vorurteile und Hindernisse gegenüber behinderten
Menschen sollen abgebaut werden.

Wir werden auch künftig den Behindertenleistungssport umfassend unterstützen. Die
gleichberechtigte Nutzung der Förderinstrumente des Leistungssports durch behinderte und
nichtbehinderte Sportlerinnen und Sportler ist uns ein zentrales Anliegen. So wird seit dem
Jahr 2015 die Individualförderung aus Landesmitteln an behinderte Leistungssportlerinnen
und -sportler in derselben Höhe wie an nichtbehinderte Leistungssportler ausgereicht.
Außerdem erfolgt eine stärkere Einbindung des Behindertensports in Betreuungsleistungen
des Olympiastützpunktes, z. B. bei der Sportmedizin, Physiotherapie oder
Laufbahnberatung. Die behinderten Leistungssportler werden auch in die Planungen des
Olympiastützpunktes zur dualen Karriere einbezogen.

Ein besonders wichtiges Anliegen ist mir die weitere Unterstützung des Sports bei der
Wahrnehmung seiner gesellschaftspolitischen Verantwortung. Neben der Sportarbeit findet
in den Sportvereinen vielerorts auch Bildungs- und Erziehungsarbeit statt. Für neu in unser
Land kommende Menschen sind Sportvereine oft erste Orte der Begegnung. Der LSB
bekennt sich in seiner Satzung klar gegen Fremdenfeindlichkeit, politischen Extremismus,
Gewalt, Gewaltverherrlichung und Homophobie. Zugleich sind die vielfältigen Sportangebote
in Sachsen-Anhalt ohne ehrenamtliches Engagement undenkbar.

Wir werden deshalb die weitere Stärkung des ehrenamtlichen Engagements im Sport
unterstützen. Es wird zunehmend schwieriger, insbesondere junge Menschen für die
Übernahme eines Ehrenamtes im Sport zu motivieren. Ehrenamtliche Übungsleiterinnen und
-leiter, Kampfrichterinnen und -richter oder Vereinsvorstände sind jedoch das Rückgrat des
organisierten Sports.

Deshalb ist es mir wichtig, dass gute Rahmenbedingungen für ehrenamtliche Arbeit im Sport
des Landes Sachsen-Anhalt bestehen. Darüber hinaus werde ich auch künftig jährlich eine
Ehrungsveranstaltung für ehrenamtlich Engagierte in den Kreis- und Stadtsportbünden
durchführen, um deren Leistungen, stellvertretend für unzählige täglich im Sport
ehrenamtlich engagierte Menschen, zu würdigen.

Einen großen Schwerpunkt lege ich darauf, die Integrationsarbeit der Sportvereine weiter zu
stärken. Das Programm des LSB und seiner Strukturen „Willkommen im Sport des Landes
Sachsen-Anhalt“, das mit Landesmitteln gefördert wird, hat seit dem Jahr 2015 einen
wichtigen Beitrag zur Integration in den Sport geleistet. Unzählige interkulturelle Spiel- und
Sportfeste, Willkommensturniere, Fortbildungen zur interkulturellen Kompetenz fanden statt
und haben dazu beigetragen, die Teilhabe von Asylbewerbern und Flüchtlingen am Sport zu
sichern und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken.

Wir werden das Programm des organisierten Sports, dessen wichtigster Bestandteil das
bereits seit 1991 erfolgreich wirkende Bundesprojekt „Integration durch Sport“ ist, auch
weiterhin mit Fördermitteln unterstützen.

Darüber hinaus erhalten die Kreis- und Stadtsportbünde seit Anfang August 2017
Landesmittel für eine halbe zusätzliche Stelle. Damit soll eine Anerkennung und
Unterstützung ihres Engagements bei der Integration von Flüchtlingen und Asylbewerbern
erfolgen. Der Fokus der Integrationsmaßnahmen wurde dabei auf die Teilhabe aller
Menschen am Sport erweitert. Die integrativen Maßnahmen sollen sich auch auf sozial
Benachteiligte und auf die Inklusion von Menschen mit Behinderungen beziehen.

Auf unsere Unterstützung kann der LSB auch weiterhin bei seiner Präventionsarbeit gegen
Extremismus, Ausländerfeindlichkeit und Homophobie im Sport zählen. Bereits seit dem Jahr
2011 leistet das Projekt „Menschlichkeit und Toleranz im Sport“, kurz MuT, einen wichtigen
Beitrag zur Sensibilisierung der Sportvereine in Sachsen-Anhalt gegen extremistisches
Gedankengut. Wesentliche Projektinhalte sind u. a. die Bildungsarbeit, der Aufbau eines
Netzwerkes gegen Extremismus im Sport und einer Beratungs- und Unterstützungsstruktur.
Daneben fanden zahlreiche Beratungen der Sportvereine vor Ort statt.

Im Zusammenhang mit den dramatisch angestiegenen Flüchtlingszahlen in den Jahren 2015
und 2016 übernahm das MuT-Projekt zusätzliche Aufgaben. Neben den bisherigen
Aufgaben werden verstärkt Bildungsangebote zur interkulturellen Kompetenz durchgeführt
und die Möglichkeiten zur Intervention durch Beratung von Sportvereinen wurden erweitert.
Die Landesmittel für das Projekt wurden deshalb erhöht.

Meine Damen und Herren, ein weiteres Projekt des LSB, nämlich „STARK im Sport“, widmet
sich den Themen Homophobie, Sexismus sowie Transphobie und damit einhergehend der
Diskriminierung im Sport. Die Zielgruppe bilden Personen ab 12 Jahren. Jugendliche und
Erwachsene aus allen Regionen Sachsen-Anhalts werden vorrangig in den
Sportorganisationen angesprochen. Über Lehrvorträge und Workshops, die im Rahmen von
Aus- und Weiterbildungen angeboten werden, sollen die Sportakteure für die Thematik
sensibilisiert und zur Selbstreflexion befähigt werden. Das Projekt ist deutschlandweit
einmalig in Inhalt und Ausrichtung. Somit übernimmt das Projekt innerhalb der deutschen
Sportlandschaft eine Vorreiterrolle. Das 2015 begonnene Projekt wird durch das Land
finanziell unterstützt.

In Sachsen-Anhalt sind deutlich mehr Jungen und Männer als Mädchen und Frauen im Sport
organisiert. Rund 60 % der Mitglieder in den Sportvereinen sind männlich und rund 40 %
weiblich. Bei den derzeit tätigen lizenzierten Übungsleiterinnen im LSB entspricht der Anteil
der Frauen mit rund 39 % ihrem Mitgliederanteil in den Sportvereinen. Deshalb ist es
besonders erfreulich, dass sich die Zahl der aktiven Sportlerinnen in den Sportvereinen seit
2011 um mehr als 13.000 Frauen und Mädchen erhöht hat.

Die Beteiligung von Frauen in Führungs- und damit auch an Entscheidungsgremien im Sport
stellt sich noch deutlich dramatischer dar. In Vorstandspositionen sind lediglich rund 30 %
der Frauen tätig, davon nur 15 % als Vorstandsvorsitzende. Deshalb hält das Land
Fördermittel bereit, die für die Förderung innovativer Projekte zur Erhöhung des Mädchenund
Frauenanteils, aber auch zur besseren Beteiligung von Frauen in Führungsgremien
eingesetzt werden können.

Die Schaffung und Erhaltung einer bedarfsgerechten Sportstätteninfrastruktur ist
entscheidende Voraussetzung für das Sporttreiben aller Bevölkerungsgruppen. Die jährlich
zur Verfügung stehenden Landesmittel für die Förderung des Sportstättenbaus können 
jedoch bei weitem nicht den bestehenden Bedarf beim Neubau oder der Sanierung von
Sportstätten decken.

Ein besonders hoher Sanierungsstau besteht gegenwärtig bei Schwimmhallen und bei
Kunstrasenplätzen. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass zahlreiche finanzschwache
Kommunen wegen des zu erbringenden Eigenanteils keine Förderung beantragen, so dass
die vorliegenden Anträge nicht den tatsächlichen Bedarf widerspiegeln.

So tragisch die Situation für die betroffenen Gebiete durch das Hochwasser im Jahr 2013
auch war; für die Sportstätteninfrastruktur des Landes Sachsen-Anhalt war dies ein großer
Gewinn. Die betroffenen Kommunen und Sportvereine konnten zur Beseitigung der Schäden
an Sportstätten Fördermittel aus dem Aufbauhilfefonds, in den Mittel des Bundes und der
Länder eingezahlt wurden, beantragen. Von den in Sachsen-Anhalt gestellten 219 Anträgen
wurden 199 Anträge mit einem Volumen von insgesamt 98,9 Mio. Euro bewilligt. Mit diesen
Mitteln wurden und werden bis heute zahlreiche moderne Sportstätten geschaffen.

Auf der Basis einer Ist-Analyse zur Sportstättensituation in Sachsen-Anhalt, die bis zum
Jahresende 2018 durch den LSB erfolgen soll, werden wir ein demografiefestes Konzept
zum zukünftigen Bedarf und zur künftigen Schwerpunktsetzung im Sportstättenbau
erarbeiten. Dieses Konzept soll eine wesentliche Entscheidungshilfe für künftige
Förderungen des Landes im Bereich des Sportstättenbaus sein.

Angesichts des aufgezeigten Bedarfs an Sportstättenförderung macht es mich besonders
stolz, dass es uns gelungen ist, in der aktuellen Förderperiode erstmals Mittel des
Europäischen Landwirtschaftsfonds, kurz ELER und des Europäischen Fonds für regionale
Entwicklung, kurz EFRE, für die Sportstättenförderung zu nutzen. Im ELER werden im
Rahmen der Dorfentwicklung für den Neubau und die Sanierung und im EFRE für die
energetische Sanierung von Sportstätten EU-Mittel bereitgestellt. Schon jetzt wird deutlich,
dass das Antragsvolumen, die zur Verfügung stehenden Mittel weit überschreiten wird.
Wir haben in diesem Jahr zudem eine Neufassung der Richtlinie zum Sportstättenbau
vorgenommen, die in Kürze veröffentlicht werden soll. In der neuen Richtlinie werden sowohl
die aktuellen haushalterischen Entwicklungen der Sportstättenbauförderung über das
Finanzausgleichsgesetz als auch die beihilfenrelevanten Erfordernisse im Bereich der
Förderung von Sportstättenbaumaßnahmen geregelt.

Und nun komme ich zum Leistungssport. Die von mir eingangs erwähnte AG Spitzensport
hat eine Ist-Analyse der Situation im Leistungssport des Landes Sachsen-Anhalt
vorgenommen und unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Bundesreform des
Leistungssports und der Spitzensportförderung Vorschläge zur weiteren Entwicklung des
Leistungssports entwickelt. Damit wollen wir Rahmenbedingungen schaffen, die unseren
Spitzensportlerinnen und -sportlern gute Chancen für eine erfolgreiche Teilnahme an den
Olympischen und Paralympischen Spielen im Sommer 2020 in Tokio und darüber hinaus
eröffnen.

So werden wir den Nachwuchsleistungssport durch die dauerhafte Implementierung der
Talentsichtung weiter stärken. Mit der flächendeckenden verbindlichen Einführung des
sportmotorischen Tests EMOTIKON zum Schuljahr 2016/17 an allen Grund- und einigen
Förderschulen des Landes Sachsen-Anhalt konnte ein wichtiger Schritt für die
Talentsichtung gegangen werden. Auf Grundlage der Testergebnisse und von Empfehlungen
der Sportlehrkräfte werden durch den LSB die besonders talentierten Kinder zu den
Sachsen-Anhalt-Spielen eingeladen.

Diese Spiele, die in Verantwortung des LSB stattfinden, geben dem organisierten Sport gute
Möglichkeiten, geeignete Jungen und Mädchen zu entdecken und diese für eine
leistungssportliche Entwicklung zu empfehlen. In sogenannten Talentgruppen erfolgt für
diese Kinder im 4. Schuljahrgang eine spezielle außerunterrichtliche Förderung durch
erfahrene Übungsleiterinnen und Übungsleiter. Daran anschließend steht im Idealfall mit
dem 5. Schuljahrgang die Aufnahme an einer Eliteschule des Sports in Halle und
Magdeburg. Die ersten Ergebnisse dieses im Jahr 2015 begonnenen Prozesses sind so
vielversprechend, dass wir die Zuschüsse an den LSB zur Durchführung der Sachsen-

Anhalt-Spiele und zur Förderung von Talentgruppen fortsetzen und bei Bedarf weiter
erhöhen.

Mit dem im Jahr 2015 begonnenen Modellversuch „Pädagogisches Leitungssportpersonal“,
kurz PLP, wurden zusätzliche Trainerkapazitäten an den Eliteschulen geschaffen. Dadurch
konnte die Zahl der Leistungssportschülerinnen und -schüler, der sogenannten L-Schüler, an
den Sportschulen deutlich erhöht werden. Durch den Einsatz des PLP wurde zugleich eine
Qualitätsverbesserung der sportlich vielseitigen Betreuung der Schülerinnen und Schüler im
gesamten Prozess der Talentförderung erreicht. Deshalb werden wir ab dem Haushaltsjahr
2020 die Überführung des PLP in eine gesicherte Förderung des LSB (mit 8 zusätzlichen
Stellen im Trainerpool) anstreben.

Um zukünftig genügend Kapazität für die Aufnahme von L-Schülern an die Eliteschulen zu
haben, ist vorgesehen, dass alle in Klasse 5 eingeschulten, sportlich talentierten Kinder, das
sind die sogenannten T-Schüler, eine zweijährige Probezeit durchlaufen, nach der
entschieden wird, ob ein Verbleib an der Eliteschule möglich ist oder eine Umschulung an
eine andere Schule erfolgt.

Um mehr Freiräume für das Training der L-Schüler zu erreichen, wird das
Bildungsministerium die Möglichkeit prüfen, ob der allgemeine Sportunterricht für diese
Schülerinnen und Schüler künftig gemeinsam von Sportlehrkräften und Trainern gegeben
werden kann und somit Inhalte des Trainings eingebaut werden können.

Meine Damen und Herren, zum Verbundsystem Schule und Sport gehören auch die vom
LSB über einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit Landesmitteln betriebenen Internate und
Mensen. An den Internaten finden gegenwärtig mit Unterstützung des Landes umfassende
Renovierungsarbeiten statt, die den dort lebenden jungen Sportlerinnen und Sportlern
verbesserte Wohnbedingungen ermöglichen.

Die AG Spitzensport hat eingeschätzt, dass mit dem Trainerpool des Landessportbundes ein
erfolgversprechendes Instrument für die Steuerung des Gesamtprozesses Leistungssport
von der Talentsichtung bis zum Hochleistungstraining geschaffen wurde. Entscheidend sind
die stringente Führung der Trainerinnen und Trainer durch den LSB und die umfassende
Einbeziehung der Partner, sowohl hinsichtlich ihrer Rechte als auch ihrer Pflichten. Mit der
speziellen Dienstbeauftragung sowie der Rahmenvereinbarung zwischen dem LSB, dem
OSP, den Landesfachverbänden der Schwerpunktsportarten und den beiden
leistungssporttragenden Vereinen wurden hierfür geeignete Grundlagen geschaffen. Auf
Impuls des Sportministeriums erfolgte eine Aktualisierung dieser Steuerungsinstrumente, die
nunmehr konsequent umgesetzt werden sollen.

Zur Weiterentwicklung der Qualität des Trainerpools und zur Gewinnung von Top-Trainern
soll in den nächsten Jahren ein „Attraktivitätsprogramm“ für den Trainerpool umgesetzt
werden. Vorgesehen ist hier z. B., dass neben der bereits praktizierten Zahlung von
Abfindungen zur Verjüngung des Trainerpools künftig im Einzelfall auch Abfindungen bei
Erfolglosigkeit von Trainerinnen und Trainern gezahlt werden können und eine
„Überlappung“ bei Neueinstellungen möglich ist. Außerdem streben wir an, ab dem
Haushaltjahr 2019 eine Erhöhung der Landesmittel für den Trainerpool herbeizuführen,
damit im Einzelfall bessere Einstiegsgehälter gezahlt werden können.

Bei der Analyse des Olympiazyklus 2013 bis 2016 hat sich herausgestellt, dass die
Trainerinnen und Trainer, die zugleich auch Stützpunktleiterinnen oder -leiter sind, durch
Verwaltungsaufgaben in der Entwicklung und Betreuung ihrer Athleten beeinträchtigt
wurden. Der organisatorische und administrative Aufwand betrug annähernd 50 Prozent ihrer
Wochenarbeitsstunden. Eine effektive Abstimmung und Kommunikation, z. B. über
gemeinsame Trainingslager und die Steuerung der Trainingsprozesse, aber auch die
Verbindung zum jeweiligen Spitzenfachverband wurden nicht systematisch und effizient
umgesetzt.

Deshalb werden über ein Landesprojekt ab 1. Januar 2018 (zunächst bis zum Jahresende
2020) vier hauptamtliche Stützpunktleiter in den vier Schwerpunktsportarten Kanurennsport,
Leichtathletik, Rudern und Schwimmen eingestellt. Das Land Sachsen-Anhalt will mit der 
Schaffung der Stützpunktleiterstellen die Arbeitsbedingungen innerhalb der
Schwerpunktsportarten deutlich optimieren. Dies entspricht auch der im Koalitionsvertrag
festgeschriebenen stärkeren Ausrichtung der Sportförderung auf die Schwerpunktsportarten.

Durch die auf Bundesebene begonnene Reform des Leistungssports und der
Spitzensportförderung müssen wir davon ausgehen, dass ab dem Jahr 2018 eine deutliche
Verringerung der Trainingsstättenfinanzierung des Bundes im Zusammenhang mit der
Aberkennung von Bundesstützpunkten und Doppelstandorten für Bundesstützpunkte in
Sachsen-Anhalt erfolgen wird. Hier ist mit einer Kürzungssumme zwischen 100.000 und
150.000 Euro zu rechnen. Da die Sportstätten jedoch weiterhin dem
Nachwuchsleistungssport zur Verfügung gestellt werden, müssen die Städte Magdeburg und
Halle diese Sportstätten auch künftig vorhalten. Deshalb planen wir, dass das Land ab dem
Jahr 2019 ein Drittel der voraussichtlichen Kürzungssumme übernehmen wird, wenn die
Kommunen sowie der Sport ebenfalls jeweils ein Drittel bereitstellen.

Um erfolgreiche Spitzensportlerinnen und Spitzensportler im Land zu halten, müssen wir
schrittweise noch bessere Möglichkeiten der dualen Karriere entwickeln. Deshalb planen wir,
eine flexible Profilquote für Leistungssportler an Universitäten und Hochschulen des Landes
zu schaffen, indem bei zulassungsbeschränkten Studiengängen eine Quote für sie
vorgehalten wird. Damit kann die Vereinbarkeit von Spitzensport und Studium gestärkt
werden.

Zur Verbesserung der finanziellen Situation von studierenden Leistungssportlern ist die
Einführung eines „Sportstipendiums“ vorgesehen. Hierfür sollen ab dem Jahr 2019
zusätzliche Mittel in Höhe von jährlich 72.000 Euro bereitgestellt werden. Damit könnten bis
zu 15 Sportlerinnen und Sportler mit monatlich 400 Euro unterstützt werden. Außerdem
werden wir prüfen, ob eine reine Sportförderklasse in der Landespolizei eingerichtet werden
kann.

In einem jährlichen Treffen zwischen Olympiastützpunkt, Industrie- und Handelskammer
sowie Handwerkskammer sollen künftig Einzelfälle zur Bereitstellung von Ausbildungs- oder
Arbeitsplätzen für Leistungssportlerinnen und -sportler besprochen werden.
Nicht zuletzt kann die Ausrichtung hochrangiger Wettkämpfe einen großen Beitrag dazu
leisten, dass das Land Sachsen-Anhalt auf nationaler und internationaler Ebene stärker
wahrgenommen wird. Wir werden deshalb verstärkt darauf hinwirken, dass herausragende
sportliche Wettkämpfe in Sachsen-Anhalt stattfinden können. Erstmals im Jahr 2017 wurden
hierfür zusätzliche Mittel in den Landeshaushalt eingestellt. Die Mittel dienen den Kommunen
sowie den Sportstrukturen zur Durchführung von hochkarätigen Sportveranstaltungen in
Sachsen-Anhalt, wie z. B. Welt- und Europameisterschaften oder Deutsche Meisterschaften.

Wir erwarten, dass sich die Akquise und Unterstützung von solchen
Spitzensportveranstaltungen, die eine hohe internationale Strahlkraft haben, zugleich positiv
auf das wirtschaftliche und touristische Wachstum des Landes auswirken.
Das Sportland Sachsen-Anhalt ist auf einem guten Weg. Wir haben gemeinsam mit dem
Landessportbund viel für den Sport in unserem Land erreicht. Und, ich denke auch, dass das
deutlich geworden ist, wir haben auch noch eine Menge vor.