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Brandschutzgesetz: Brandschutz zukunftsfähig aufstellen!

Zur heutigen abschließenden Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Brandschutzgesetzes erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Chris Schulenburg ( Foto ):

"Wir wollen ein leistungsstarkes, modernes und an den wesentlichen Bedürfnissen des Brand- und Katastrophenschutzes ausgerichtetes Hilfeleistungssystem aufrechterhalten, was wir auch durch Änderungen im Brandschutzgesetz weiter sicherstellen.

So sollen die Einnahmen des Landes aus der Feuerschutzsteuer jährlich (mindestens drei Millionen Euro) an die Gemeinden und Landkreise weiter gereicht werden. Es werden darüber hinaus die rechtlichen Möglichkeiten für die Gemeinden geschaffen, den Unfallschutz von Angehörigen von Feuerwehren zu verbessern.

Die Koalitionsfraktionen haben während der Beratungen zum Gesetz weitere Änderungen eingebracht. In die Kinderfeuerwehr können nun auch Kinder unter sechs Jahre aufgenommen werden, wenn der erforderliche Entwicklungsstand für die Belange der Feuerwehr vorhanden ist. Ferner findet im Gesetzentwurf Berücksichtigung, dass nunmehr der Kreisjugendfeuerwehrwart auf Vorschlag der Gemeindejugendfeuerwehr-warte des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches vom Landkreis benannt wird. Dies entspricht der gleichlautenden Regelung der Benennung von Kreisbrandmeistern.

Mit diesen Änderungen stärken wir das Ehrenamt, sichern die Einsatzdienststärken und statten die Feuerwehren in unserem Land bestmöglich aus."