Die 100.000 zusätzlichen Kita-Plätze sind beschlossene Sache. Der Bundesrat hat dem Gesetz zum Kita-Ausbau am 2. Juni 2017 zugestimmt. Danach kann der Bund weitere 1,126 Milliarden Euro zur Finanzierung der Kinderbetreuung zur Verfügung stellen. Er entspricht damit einer Finanzierungsvereinbarung mit den Ländern.
Mehr Plätze und bessere Qualität
Mit dem Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung" soll sich auch die Qualität der Kinderbetreuung verbessern, insbesondere bei der räumlichen Gestaltung. Die Bundesgelder können deshalb für Neu-, Aus- und Umbauten sowie für Sanierungen und als Investitionen in die Ausstattung von Kitas eingesetzt werden. Die konkrete Verwendung liegt in den Händen der Länder.
Verkündung und Inkrafttreten
Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt. Es soll rückwirkend zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Die Länder haben dann bis Ende 2019 Zeit, um die Bundesmittel für den Kita-Ausbau abzurufen.
Plenarsitzung des Bundesrates am 02.06.2017