Bessere Durchsetzung der Ausreisepflicht
Der Bundesrat hat einem entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages vom 18. Mai 2017 am 2. Juni 2017 zugestimmt.Verstärkt in Abschiebehaft und FußfesselDanach können Ausreisepflichtige, von denen eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben oder die innere Sicherheit geht, einfacher in Abschiebehaft genommen und vor ihrer Abschiebung überwacht werden. Vorgesehen ist zudem die Möglichkeit, Gefährder, die nicht sofort abgeschoben werden können, zum Tragen einer elektronischen Fußfessel zu verpflichten.Eingeschränkter BewegungsspielraumDarüber hinaus schränkt das Gesetz den Bewegungsspielraum von geduldeten Ausländern ein, die versuchen, ihre Rückführung durch falsche Angaben oder durch Täuschung über ihre Identität zu verhindern: Sie müssen sich künftig im Bezirk ihrer Ausländerbehörde aufhalten. Außerdem kann die Residenzpflicht von Asylbewerbern, bei denen es sich um Gefährder handelt, nach Ablauf der drei Monate verlängert oder erneut angeordnet werden. Diese Änderung geht auf eine Forderung der Länder zurück.BAMF darf Handys auswertenNeu ist auch die Regelung, wonach das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zur Feststellung der Identität und Staatsangehörigkeit unter bestimmten Voraussetzungen die Herausgabe von Mobiltelefonen und anderen Datenträgern verlangen und diese auswerten kann.
Verkündung und InkrafttretenDas Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt. Es soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.Plenarsitzung des Bundesrates am 02.06.2017