Ab Mai 2018 sollen Flugpassagierdaten gesammelt und zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und strafrechtlichen Verfolgung von terroristischen Straftaten sowie schwerer Kriminalität genutzt werden. Dies sieht ein Bundestagsbeschluss zur Umsetzung der europäischen Fluggastdaten-Richtlinie vor, den der Bundesrat am 12. Mai 2017 gebilligt hat.
Innereuropäische Flüge und darüber hinaus
Das Gesetz verpflichtet Luftfahrtgesellschaften, ihre Fluggastdaten für innereuropäische Flüge sowie für solche von Deutschland in ein Drittland bzw. in umgekehrter Richtung dem Bundeskriminalamt als nationale Zentralstelle zur Verfügung zu stellen. Zu den Fluggastdaten gehören Angaben wie Name, Kreditnummer, Anschrift, E-Mail-Adresse, Angaben zur Reiseroute und der so genannte Vielflieger-Eintrag. Die Fluggastdaten können unter engen Voraussetzungen auch unter den Mitgliedstaaten ausgetauscht werden.
Verkündung und Inkrafttreten
Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet und kann danach verkündet werden. Es soll am 28. Mai 2018 in Kraft treten.
Plenarsitzung des Bundesrates am 12.05.2017