Mindestqualifikation, da die Vormundschaft ehrenamtlich geführt wird. Wichtig ist jedoch, dass man ein offenes Ohr für die Interessen minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge hat und sich mit Augenmaß für sie engagiert. Auch ein Interesse für andere Kulturen ist hilfreich, weil man Ansprechpartner und Bezugsperson für einen jungen Menschen aus einem anderen Kulturkreis ist. Oft ist es erforderlich, kulturelle Unterschiede zu vermitteln. Der Respekt, den man vor der eigenen Kultur erwartet, sollte auch dem anderen entgegengebracht werden. Ehrenamtliche Vormünder beschreiben gerade diesen Teil ihres Engagements als persönlich bereichernd. Sprachkenntnisse wären von Vorteil, sind aber nicht zwingend erforderlich.
Rahmenbedingungen
Vormünder erhalten vom Jugendamt eine entsprechende Vorbereitung Auch während der Vormundschaft werden sie umfassend beraten und können sich bei Fragen jederzeit an das Jugendamt oder den Refugium e.V. wenden. Darüber hinaus gibt es einen intensiven Austausch unter den Vormündern. Dies ist insbesondere bei schwierigen Entscheidungen wichtig.
Rechtlich sind Vormünder unabhängig, niemand ist ihnen weisungsberechtigt. Sie müssen jedoch dem Familiengericht, das sie bestellt, jährlich über die Lebenssituation des jungen Menschen, den Sie vertreten, berichten.
Die Vormundschaft ist ein Ehrenamt, wobei der Aufwand vom Familiengericht ersetzt wird. Dafür wird eine Pauschale von jährlich 399 Euro gezahlt – bei höherem Aufwand im Einzelfall auch mehr. Der Zeitaufwand für eine Vormundschaft hängt sehr stark davon ab, wie viel Unterstützung der junge Mensch braucht. Die zeitliche Länge einer Vormundschaft hängt vom Alter des jungen Menschen ab. Sie endet grundsätzlich erst mit seiner Volljährigkeit. Da die meisten unbegleiteten Flüchtlinge zwischen 15 und 17 Jahre sind, kann man von ein bis drei Jahren ausgehen. Interessenten können diesbezüglich auch Wünsche äußern.
Bestellung zum ehrenamtlichen Vormund
Ehrenamtliche Vormünder werden auf Vorschlag des Jugendamtes vom Familiengericht bestellt. Interessenten können das Team Vormundschaften des Jugendamtes (Tel. 03 91/5 40 38 35, E-Mail vormundschaft@jga.magdeburg.de) für weitere Informationen kontaktieren oder einen individuellen Gesprächstermin vereinbaren.