Bis zum 31. Dezember 2016 waren im Gesamtbereich des Hauptzollamtes
Magdeburg rund 460 Beamtinnen und Beamte und Tarifbeschäftigte tätig,
die in erster Linie folgende Aufgaben wahrgenommen haben:
a) Erhebung von Verbrauchsteuern, Kraftfahrzeugsteuer,
Luftverkehrsteuer, Einfuhrumsatz-steuer und Zöllen
b) Vollstreckung von Geldforderungen des Bundes und der
Sozialbehörden
c) Kontrolle und Abfertigung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs
d) Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.
I. Einnahmen
Durch das Sachgebiet B incl. der zugeordneten Zollämter wurden im
Jahr 2016 folgende Einnahmen (gerundet) erzielt:
Zoll-Euro 3,665 Millionen Euro
Einfuhrumsatzsteuer 29,497 Millionen Euro
Energiesteuer 1,304 Milliarden Euro
Branntweinsteuer 18,987 Millionen Euro
Biersteuer 21,083 Millionen Euro
Stromsteuer 206,997 Millionen Euro
Schaumwein/Zwischenerzeugnissteuer 180,858 Millionen Euro
Kaffeesteuer 10,647 Millionen Euro
Tabaksteuer 29,243 Tausend Euro
Luftverkehrsteuer 2,820 Tausend Euro
Kraftfahrzeugsteuer (nur Personenkraftwagen) 171,380
Millionen Euro.
Im Bereich der Sachbearbeitung Abgabenerhebung waren zum Ende des
Jahres 2016 14.720 Überwachungsgegenstände im Zuständigkeitsbereich
des Hauptzollamtes Magdeburg registriert. In 66 Fällen erfolgten
Außenprüfungen zu Zöllen und Präferenzen und in 344 Fällen zu
Verbrauchsteuern. Steueraufsichts- und Überwachungsmaßnahmen im
Bereich der Verbrauchsteuern wurden in 1.699 Fällen durchgeführt.
Die Höhe an Nacherhebungen und Rückforderungen aufgrund von Prüfungen
des Prüfungsdienstes betrug insgesamt rund 1,133 Millionen Euro und
die Höhe an Erstattungen rund 272.544 Euro.
Auf dem Rechtsgebiet der Energiesteuer wurden im vergangenen Jahr
Entlastungen in Höhe von 110,995 Millionen Euro gewährt. Im Bereich
der Stromsteuer wurden Entlastungen in Höhe von 128,883 Millionen
Euro vorgenommen.
Die Anzahl der zugelassenen Kraftfahrzeuge, die durch das
Hauptzollamt Magdeburg als Steuergegenstände geführt werden, belief
sich auf rund 1,446 Millionen.
Der in Halle ansässigen Vollstreckungsstelle des Hauptzollamts
Magdeburg sind im Jahr 2016 insgesamt 114.653
Vollstreckungsanordnungen und -ersuchen wie folgt zugegangen:
Bundesagentur für Arbeit 14.620 Stück
sonstige Sozialbehörden 59.807 Stück
Zollverwaltung und übrige Bereiche 1.881 Stück
Kraftfahrzeugsteuer 38.705 Stück.
Mit insgesamt rund 49,488 Millionen Euro beigetriebenen rückständigen
Forderungen entfielen davon auf die
Bundesagentur für Arbeit 1,736 Millionen Euro
sonstige Sozialbehörden 18,381 Millionen Euro
Zollverwaltung und übrige Bereiche 24,369 Millionen Euro
Kraftfahrzeugsteuer 5,001 Millionen Euro.
II. Schutz von Sicherheit und Ordnung
Die Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) konnte im Jahr 2016 wieder auf
entsprechende Feststellungen in verschiedenen Bereichen verweisen.
Es erfolgte im Jahr 2016 die Sicherstellung von insgesamt 843.478
Stück Zigaretten und 1.207 kg Tabak.
Die Feststellung dieser Menge führte zur Erhebung von 111.172,00 Euro
Tabaksteuer und zur Festnahme von 2 Tätern. Hervorzuheben sind hier
Feststellungen auf den Bundesautobahnen (BAB) 2 und 38.
So wurden auf der BAB 2, im Juni einmal 110.000 Stück Zigaretten in
einem polnischen PKW und im Oktober 600.000 Stück Zigaretten in einem
polnischen Transporter festgestellt. Auffällig in diesen Fällen war,
dass an den Fahrzeugen deutsche Kennzeichen aus dem grenznahen Raum
zu Polen befestigt waren. Die polnischen KFZ - Kennzeichen waren in
den Fahrzeugen versteckt.
Der Fahrer des Transporters versuchte sich als Baustellenfahrzeug zu
"tarnen" indem er einen Bauhelm auf dem Kopf trug und eine
Signalweste übergezogen hatte.
Ebenfalls im Oktober konnte ein Kontrollteam auf der BAB 38 einen
polnischen Kleintransporter mit insgesamt 1.199,5 kg unversteuerten
Shisha - Tabak feststellen. Die Fahrt sollte nach Angaben des Fahrers
nach Belgien gehen.
2016 wurden durch die KEV 2.964 LKW bzw. Kleintransporter, 1.563 PKW,
285 Busse, 28 Reisezüge sowie insgesamt 11.678 Personen kontrolliert.
37 Beanstandungen im Bereich des Energiesteuergesetzes führten zur
Erhebung von 4.115,00 EUR Energiesteuer. So wurde die widerrechtliche
Nutzung von Heizöl als Dieselkraftstoff in 18 Fällen festgestellt. Es
konnten 6.865 Liter Heizöl festgestellt und nachträglich versteuert
werden. Auffällig hier, eine polnische Spedition, bei der mehrmals
Heizöl in den Tanks der Kühlaggregate am Trailer festgestellt werden
musste sowie eine deutsche Spedition, welche mehrere LKW mit Heizöl
betankte.
Bei 18 Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtmG) erfolgten
die Einleitung eines Strafverfahrens und die Sicherstellung von ca.
315 g Betäubungsmitteln. Marihuana und so genannte "Magic-Mushrooms"
waren hier überwiegend festzustellen. Im Rahmen einer Zugkontrolle
waren im November 2016 28,3 g Amphetamin in einer Plastefolie auf
einer Zugtoilette sicherzustellen.
In einem Fall konnten 35 Ampullen mit Testosteron, hergestellt in den
Vereinigten Arabischen Emiraten, auf der BAB 2 im Reisegepäck nach
England festgestellt werden. Die vor-gefundenen Präparate unterliegen
dem Antidopinggesetz. Es erfolgte die Einleitung eines
Strafverfahrens und die Übergabe an die Zollfahndung.
Ebenfalls 17 Strafverfahren führten zur Sicherstellung von 47 Waffen
bzw. Waffenteilen und 199 Feuerwerkskörper. Hervorzuheben ist hierbei
die Feststellung von 29 Elektroschockern im Rahmen einer Buskontrolle
im Juni 2016, wobei auch die Vollmobile Röntgenanlage (VMR) des HZA
Kiel sowie der Scan Van des HZA Stralsund, zwei Tage auf dem Gelände
des HZA Magdeburg im Einsatz waren.
Es erfolgte 2016 die Einleitung von 158 Strafverfahren,
Steuerbescheide wurden insgesamt 98 erstellt.
Durch die Zollämter des Hauptzollamtes Magdeburg wurden in 178 Fällen
Beschlagnahmen wegen Marken- und Produktpiraterie ausgesprochen. Der
Wert der beschlagnahmten Waren bezifferte sich dabei auf 171.283
Euro.
III. Abfertigung grenzüberschreitender Verkehr
Im grenzüberschreitenden Warenverkehr wurden durch die Zollämter
Magdeburg-Rothensee, Dessau-Ost, Aschersleben, Halle (Saale) und
Stendal für das Jahr 2016 insgesamt 96.404 Einfuhrabfertigungen, rund
2,115 Millionen Ausfuhrabfertigungen und 17.573 Abfertigungen zum
Versandverfahren vorgenommen.
IV. Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung
Im zurückliegenden Jahr überprüften die Beschäftigten der FKS in
Sachsen-Anhalt insgesamt 958 Arbeitgeber. Gesonderte
Schwerpunktprüfungen fanden im Bereich des Bauhauptgewerbes
(Gerüstbau), des Spedition-Transport-Logistik-Gewerbes, des
Einzelhandels, des Tourismus- und Hotel-Gaststätten-Gewerbes und des
Friseurhandwerks statt.
Dabei wurden 2.780 Strafverfahren und 552
Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
2.747 Ermittlungsverfahren wegen Straftaten konnten im Jahr 2016
abgeschlossen und Geldstrafen in Höhe von 628.977 Euro aus Urteilen
und Strafbefehlen ausgesprochen wer-den. Zudem wurden
Freiheitsstrafen in Höhe von insgesamt 31 Jahren erwirkt.
Ermittlungsverfahren wegen begangener Ordnungswidrigkeiten wurden in
1.079 Fällen ab-geschlossen und Geldbußen, Verwarngelder und
Verfallsummen in Höhe von insgesamt 862.733 Euro festgesetzt.
Im Ergebnis der straf- und bußgeldrechtlichen Ermittlungen des
Hauptzollamtes Magdeburg ergibt sich für das Jahr 2016 eine
Schadenssumme von rund 11,320 Millionen Euro. Des Weiteren beträgt
die Summe an Steuerschäden aus Ermittlungsverfahren der
Länderfinanzverwaltungen, die aufgrund von Prüfungs- und
Ermittlungserkenntnissen des Hauptzollamtes veranlasst wurden,
477.274 Euro.