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CDU Thomas

News Landtag: 16. Parlamentarischer Untersuchungsausschuss (PUA).

Thomas: In einem rechtsstaatlichen Verfahren können Gegenstand von Untersuchungen nur Tatsachen sein

Zur heutigen Einsetzung des 16. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses erklärt 
Ulrich Thomas ( Foto ) , stellv. Vorsitzender der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt und Mitglied im genannten Ausschuss:

"Die Koalitionsfraktionen haben sich gemeinsam auf einen Änderungsantrag zu dem von der Fraktion DIE LINKE beantragten Parlamentarischen Untersuchungsausschuss verständigt. Wie im Vorfeld von der Linken medial suggeriert, war es nicht möglich, einen gemeinsamen Antrag auf den Weg zu bringen, da die Linken, entgegen der Absprache, den Antrag ohne gemeinsame Abstimmung eingereicht haben. Dieser Antrag ist jedoch in mehrerer Hinsicht änderungsbedürftig, so dass die Koalitionsfraktionen sich zur Korrektur verpflichtet sahen und einen Änderungsantrag verfassten. Hierzu im Einzelnen:

·         Der Untersuchungszeitraum ist korrekturbedürftig, da die Wahlhandlungen zu den Stadt- und Kreistagswahlen im Jahre 2009 nicht mehr untersucht werden können. Nach § 86 der Kommunalwahlordnung waren die entsprechenden Wahlunterlagen 60 Tage vor der nächsten Wahl (2014) zu vernichten. Auch die Wahlhandlung aus dem Jahre 2015 bedarf keiner Untersuchung, da die dort stattgefundenen Nachwahlen zur Stadtratswahl keinerlei Anlass für Wahleinsprüche oder anderen Unregelmäßigkeiten gegeben haben.

·         Darüber hinaus ist der Fokus des Untersuchungsgegenstandes nicht auf die Landesregierung sondern u. a. auf den Landeswahlleiter zu legen, da die Landesregierung keine Zuständigkeit in Bezug auf die Aufsichtsführung gegenüber den Kreis- und Stadtwahlleitern innehat.

·         Im Weiteren sind Teile des Antrages der Linken nicht mit rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar. In einem freiheitlichen Staat gilt der Grundsatz, dass die Gedanken frei sind und nicht erforscht werden dürfen. Gegenstand von Untersuchungsausschüssen können daher nur Handlungen, das heißt Taten oder Unterlassungen sein, die sich als Tatsachsen erwiesen haben und daher einer Beweiserhebung zugänglich sind."