Magdeburg, 31. März 2017*– „Jetzt heißt es umso mehr, die Apotheke vor
Ort zu stärken. Immerhin waren sich in diesem Punkt bisher alle Parteien
einig. Da dasvon Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) geplante
Verbotdes Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln im
Koalitionsausschuss am Mittwochabend (29.3.17) nicht beschlossen wurde,
werden wir uns nun noch intensiver für den Erhalt der wohnortnahen
Arzneimittelversorgung einsetzen“, erklärt *Dr. Jens-Andreas Münch,
Präsident der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt.
Mathias Arnold, Vorsitzender des Landesapothekerverbandes, ergänzt:
„Unsere Apotheken und die sichere Versorgung unserer Patienten dürfen nicht dem
Profitstreben ausländischer Versandhändler geopfert werden. Daher ist
die Zielsetzung ganz klar: Die Festpreise für rezeptpflichtige
Arzneimittel in Deutschland als wesentliches Steuerungsinstrument der
wohnortnahen Versorgung für alle Bürger müssen bleiben. Das ist für uns
unverzichtbar.“
Diese Forderung richtet Arnold nun ganz speziell an die
SPD-Bundesführung. Denn in Gesprächen auf kommunaler sowie Landesebene
sprachen sich zahlreiche SPD-Politiker deutlich für das geplante
Gesetzesvorhaben zum Verbotdes Versandhandels mit rezeptpflichtigen
Arzneimitteln aus. „Also werden wir die positiven Signale aus der
SPD-Kommunal- und Landespolitik noch intensiver nach Berlin tragen. Und
wir werden die Probleme rund um die sichere Arzneimittelversorgung im
kommenden Bundestagswahlkampf thematisieren.“
Wichtig ist, alle Patienten weiterhin schnell, sicher und wohnortnah mit
Arzneimitteln einschließlich individuellen Rezepturen sowie anderen
Gesundheitsprodukten zu versorgen, wenn erforderlich bis ans
Krankenbett. „Wir sind die Arzneimittel-Experten und informieren und
beraten persönlich unsere Patienten zur richtigen Anwendung ihrer
Medikamente, zu weiteren Gesundheitsfragen und auch im Notfall sichern
wir die Arzneimittelversorgung ab. Problematisch ist allerdings, dass
die SPD momentan die Interessen ausländischer Versender über das Wohl
der Patienten, die auf eine flächendeckende Versorgung in Stadt und Land
angewiesen sind, und über die Interessen von über 150.000 Mitarbeitern
in den Apotheken gestellt hat“, erklärt Apotheker Mathias Arnold.
Am 19. Oktober 2016 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH)
entschieden, dass ausländische Versandanbieter sich im Gegensatz zu den
öffentlichen Apotheken in Deutschland nicht an die Festpreisbindung für
verschreibungspflichtige Arzneimittel halten müssen. Um die daraus
resultierenden Probleme zu lösen, setzt sich die Apothekerschaft in
Sachsen-Anhalt für ein Versandverbot rezeptpflichtiger Medikamente ein,
wie es auch ein Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vorsah,
der von der SPD nicht mitgetragen wird. Von dem Ziel, den
Arzneimittelversand auf nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel zu
beschränken, wie es 21 EU-Staaten praktizieren,werden wir nicht
abrücken. Denn das ist ein Baustein, um die hohe Qualität und Sicherheit
der Arzneimittelversorgung im Sinne der Patienten und der Gesellschaft
zu erhalten.