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Wirtschaftsrat : SPD-Entwurf zu Vorstandsgehältern nicht grundgesetzkonform.


Wolfgang Steiger: Gesetzentwurf Wahlkampfgetöse - Gehalts- und Altersversorgungsgrenzen werden in Karlsruhe nicht Bestand haben.



Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. hält den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zur steuerrechtlichen Begrenzung von Vorstandsgehältern für nicht grundgesetzkonform. "Der Gesetzentwurf ist Wahlkampfgetöse und für das Schaufenster geschrieben. Denn nach dem Gleichheits-Grundsatz des Grundgesetzes wird sich zwischen Gehältern von Vorständen, Profisportlern und Stardirigenten kaum unterscheiden lassen. Die Anrechnung der Altersbezüge auf die Beitragsbemessungsgrenze zu begrenzen ist noch heikler, weil damit ein Vorstand auf Gleichbehandlung mit Hunderttausenden von Arbeitnehmern klagen könnte. Die SPD sollte sehr genau bedenken, ob sie ein Gesetz verabschieden will, das von Karlsruhe binnen kurzer Zeit wegen Grundgesetz-Verstoßes kassiert wird. Wir können auch die Union nur warnen, am Ende nur über die Gehaltsbegrenzung von 500.000 Euro zu verhandeln und etwa einen Betrag von 750.000 Euro als Erfolg zu verkaufen, wie dies andeutet wird", unterstreicht Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrates.

Grundsätzlich wird der Gewinn besteuert, also Erlös minus Kosten. Die diskutierte steuerrechtliche Verschärfung wirft zudem die prinzipielle Rechtsfrage auf, ob und wie das Nettoprinzip im Steuerrecht zu halten ist. Künftig will man also hier gute von bösen Kosten scheiden. Die Politik bricht hierbei mit wesentlichen Grundsätzen unserer Wirtschaftsordnung. Es gehört auch zu den Prinzipien der unternehmerischen Freiheit, dass Eigentümer frei über mit ihren Mitarbeitern verhandelte Verträge und über ihr Eigentum verfügen können. 

Der Wirtschaftsrat weist darauf hin, dass die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex unter Beteiligung von Wirtschaft und Gewerkschaften Regeln erarbeitet hat, die von der Politik anerkannt worden sind. Darin sind auch Rechte und Pflichten von Eigentümern und angestellten Führungskräften beschrieben. "Wir brauchen einen ethischen Kompass aller Beteiligten, der Führungspersönlichkeiten in Wirtschaft und Politik, in Vorständen und Aufsichtsgremien. Das kann man nur unterstreichen! Und wenn die Aufsichtsgremien - immer unter Einschluss der Arbeitnehmervertreter - ihrer Kontrollaufgabe nicht gerecht werden, kann die Politik dies für die Hauptversammlungen vorschreiben", erklärt Wolfgang Steiger ( Foto ) .