Verbände warnen vor Kürzung bei Pflegehilfsmitteln während
der Pandemie
Berlin (ots). Rund vier von fünf Pflegebedürftigen in
Deutschland werden zu Hause versorgt*. Auch sie müssen vor Infektionen, wie vor
der aktuellen dem Omikron-Variante des Corona-Virus, geschützt werden. Daher
werden die Kosten für sog. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, die Übertragungen
unter anderem von Corona-Viren verhindern sollen und zu denen etwa
Desinfektionsmittel und Einmalhandschuhe zählen, bis zu einem gewissen
Höchstsatz übernommen.
Aufgrund der stark gestiegenen Preise wurde die monatliche abrechenbare Höchstgrenze zuletzt von 40 Euro auf 60 Euro erhöht - befristet bis zum 31. Dezember 2021. Nun soll voraussichtlich ab dem 1. Januar 2022 diese Grenze wieder auf den Betrag von 2015 abgesenkt und die alten Vertragspreise wieder eingesetzt werden. Durch das Aussetzen der Vertragspreise war es möglich, bedarfsgerechte Anpassungen vorzunehmen und die Kostensteigerungen sehr gering zu halten.
Da weder die Preise auf das Niveau von 2015 gefallen sind noch sich
die pandemische Lage entspannt hat - im Gegenteil: mit der neuen
Omikron-Variante wird eine der stärksten Wellen seit Beginn der Pandemie
erwartet - fordern Sozial-, Kassen-, und Leistungserbringerverbände ein
schnelles Handeln der neuen Bundesregierung.
"Wir fordern den Beibehalt der höheren Pauschale und die fortgesetzte Aussetzung der Vertragspreise. Gerade in Zeiten, in denen sich das Land auf Omikron vorbereitet, ist ein Sparen an Hygieneprodukten, Desinfektionsmitteln und medizinischer Schutzausrüstung für Pflegebedürftige im häuslichen Umfeld verantwortungslos. Die einhelligen Stellungnahmen der Sozialverbände, des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) liegen der Bundesregierung vor.
Es fragt sich, warum sie nicht handelt", so Alf
Reuter als Vertreter des Bündnisses "Wir versorgen Deutschland" (WvD)
und Präsident des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-Technik (BIV-OT).
Zuletzt hatte WvD im November das Bundesministerium für Gesundheit
angeschrieben und sich nun nochmals im Dezember an die gesundheitspolitischen
Sprecher der Fraktionen gewandt.
Auch der VdK als größter Sozialverband in Deutschland mahnte bereits in
seiner Stellungnahme vom 11. Dezember 2021 dringend die Verlängerung an:
"[...] dass in der häuslichen Pflege weiterhin ein erhöhter Bedarf an zum
Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln besteht, damit der Schutz der
pflegebedürftigen Personen der Hochrisikogruppe gewährleistet werden kann. Der
abrechenbare Höchstbetrag in Höhe von 40 Euro und die Freisetzung der Vertragspreise
seit Inkrafttreten des ersten Pflegestärkungsgesetzes im Jahr 2015 nicht erhöht
wurde."
Zuletzt hatte sich zudem der GKV-Spitzenverband in einem Schreiben vom 21.
Dezember 2021 für eine Verlängerung der Frist im Interesse seiner Versicherten
ausgesprochen und bedauert die Ankündigung der Kürzung.
*Quelle: destatis
Text / Foto: Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik - news aktuell /
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