Die Klägerin ist Polizeibeamtin in Magdeburg und arbeitete im Jahr 2011 in den Räumlichkeiten des Polizeireviers Magdeburg in der Liebknechtstr. 65. Die Klägerin behauptet, dass durch die Räumlichkeiten und das Mobiliar es bei ihr zu massiven Gesundheitsbeeinträchtigungen gekommen und sie dadurch erkrankt sei. Sie fordert daher von der Beklagten mindestens 10.000 € Schmerzensgeld und Schadensersatz in Höhe von rund 6.000 €. Das Land habe seine Fürsorgepflichten verletzt.
Das beklagte Land verteidigt sich damit, dass Messungen des Landesamtes für Verbraucherschutz ergeben hätten, dass in den Räumlichkeiten es keine Überschreitung von Grenz- und Richtwerten und damit Gefahren für die Gesundheit gegeben habe. Allenfalls habe es Geruchsbelästigungen gegeben, die dazu geführt hätten, dass die Polizei Mitte Januar 2012 einen Umzug veranlasst habe.
Prozesstermin: Mittwoch, 19. Dezember 2018, 11.30 Uhr , Saal nach Aushang