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Gesetzliche Neuregelungen im November 2018

Dienstag, den 30. Oktober 2018


Die Bundesregierung hat über die gesetzlichen Neuregelungen im November 2018 informiert: 

Für schädliche Stoffe in Kinderspielzeug gelten neue Höchstgrenzen und Verbraucher können mit Musterfeststellungsklagen ihre Ansprüche künftig leichter durchsetzen.


Ansprüche leichter durchsetzen

Verbraucher können sich künftig leichter zusammenschließen, um Ansprüche gegen Produkthersteller oder Dienstleister geltend zu machen. Ab dem 01.11.2018 gilt die sog. Musterfeststellungsklage. Sind in einem Fall viele Verbraucherinnen und Verbraucher betroffen, so können bestimmte Verbände für sie künftig in einem Musterverfahren Grundsatzfragen gerichtlich verbindlich und gebündelt klären lassen.


Kinderspielzeug EU-weit sicherer

Bei Spielzeug für Kinder unter drei Jahren und Spielzeug, das in den Mund genommen werden kann, wird ab dem 04.11.2018 der Grenzwert für Phenol gesenkt. Phenol steht in Verdacht, das Erbgut zu schädigen. Außerdem muss das Spielzeug ab dem 26.11.2018 weniger Bisphenol A enthalten. Statt bisher 0,1 Milligramm/Liter dürfen nur noch 0,04 Milligramm/Liter freigesetzt werden. Der Stoff kann schlimmstenfalls unfruchtbar machen.


Neue Richtlinie zum Deutschen Filmförderfonds

Künftig kann eine Förderung beim Deutschen Filmförderfonds II bereits ab zwei Millionen Euro deutscher Herstellungskosten beantragt werden. Eine neue Richtlinie dazu ist bereits am 15.10.2018 in Kraft getreten.