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Partei, die Linke

Fraktion DIE LINKE - Zum NSU-Urteil: Einen politischen Schlussstrich kann und wird es nicht geben

11. Juli 2018

Zu der Urteilsverkündung im NSU-Prozess erklärt die rechtspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Landtag von Sachsen-Anhalt Eva von Angern (Foto): 

„Nach rund 440 Verhandlungstagen im NSU Prozess und der Urteilsverkündung bleiben viele drängende Fragen nach wie vor unbeantwortet: Wie groß ist das tatsächliche Unterstützer-Umfeld des Neo-Nazis-Trios? Gibt es womöglich noch weitere Beteiligte, die bis zum heutigen Tag unbehelligt auf freiem Fuß sind? Welche Rolle spielen die Sicherheitsbehörden und ihre V-Leute bei der Entstehung der Terrorzelle und bei dem Unvermögen, die Morde und Straftaten zu verhindern? Wieso wurden rechtsextreme Tatmotive seitens der Ermittler so lange so konsequent ausgeblendet und stattdessen gegen die Angehörigen der Mordopfer ermittelt? Welche Konsequenzen werden aus dem Versagen von Sicherheits- und Ermittlungsbehörden gezogen?

 Es ist bemerkenswert, dass das Gericht den Strafrahmen vorliegend komplett ausgeschöpft und damit ein deutliches Signal gesendet hat, dass hier schwere Verbrechen begangen worden sind. Es ist gut, dass sich die Justiz diese Zeit zur juristischen Aufarbeitung genommen hat. Ein Rechtstaat braucht Zeit, Personal und Geld, gerade dann, wenn - wie vorliegend - ein institutionelles Versagen des Staates bestand und besteht. Die gesellschaftliche Aufarbeitung wird die Herausforderung der kommenden Zeit sein.

Mit der Urteilsverkündung im NSU-Prozess wurde möglicherweise ein juristischer Schlussstrich gezogen. Einen politischen Schlussstrich bei der Aufarbeitung der Morde kann und wird es nicht geben. Und für die Familien und Angehörigen der Mordopfer auch keine Gerechtigkeit.“