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Oberverwaltungsgericht Magdeburg: 77 Pferde dürfen verkauft werden

Magdeburg, den 11. Mai 2017


Der 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt hat mit Beschluss vom 10. Mai 2017 die Beschwerde eines Pferdewirts im vorläufigen Rechtsschutzverfahren zurückgewiesen, der sich gegen die Wegnahme und Veräußerung von 77 Pferden sowie gegen ein Verbot, zukünftig Pferde zu halten gewandt hatte. Bereits das Verwaltungsgericht Magdeburg hatte den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Widersprüche gegen die drei Bescheide des Landkreises abgewiesen. Mit der Beschwerde hat der Pferdewirt keine Gründe vorgebracht, die eine Änderung dieses Beschlusses gerechtfertigt hätten.

Der 3. Senat ist davon ausgegangen, dass der Landkreis dem Pferdewirt zu Recht mehrfache schwere Verstöße gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen vorgeworfen hat. So waren zwei Jungpferde wegen erheblichen Parasitenbefalls verendet, ein anderes Pferd war deutlich sichtbar erkrankt, ohne einem Tierarzt vorgestellt worden zu sein. Zahlreiche weitere Pferde wiesen teils erhebliche Ernährungs- und Pflegemängel auf, den Tieren stand über einen längeren Zeitraum kein Wasser zur Verfügung. Diese lange andauernden Mängel seien in einem amtstierärztlichen Gutachten, dem besondere Aussagekraft zukomme sowie durch zahlreiche Lichtbilder hinreichend belegt. Die tierschutzwidrigen Zustände hätten bei den Tieren zu erheblichen und länger andauernden Schmerzen und Qualen geführt.

Sowohl die Wegnahme der Tiere als auch das umfassende Haltungsverbot seien verhältnismäßig. Das bloße Bestreiten jeglicher Haltungsmängel durch den Landwirt begründe hinreichend die Annahme, dass andere Maßnahmen, etwa die Fortnahme nur einzelner Tiere, nicht genügt hätten, um den verbleibenden Tieren weitere Qualen zu ersparen. Um die Kosten der Verwahrung der fortgenommenen Tiere möglichst gering zu halten, sei auch die Veräußerung der Tiere rechtmäßig. Es sei auch nach der Beschwerdeschrift nicht erkennbar, dass der Landwirt inzwischen tierschutzgerechte Haltungsbedingungen geschaffen habe.