header-placeholder


image header
image
justice 2060093 960 720

Aus dem Gerichtssaal: Landgericht Frankenthal spricht Unfallopfer insgesamt 400.000,00 € Schmerzensgeld zu

Freitag, den 7. Februar 2020

Die 4. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal hat dem Opfer eines Verkehrsunfalls ein Schmerzensgeld 400.000,00 € zugesprochen. Damit hat die Kammer ein für die Verhältnisse in Deutschland auffallend hohes Schmerzensgeld ausgesprochen und dies mit den außergewöhnlich schweren Unfallfolgen für den Verletzten begründet.

Der Kläger war als Beifahrer im Fahrzeug eines betrunkenen Fahrers schwer verletzt worden. Dieser war gegen 4:00 Uhr nachts in Lambrecht mit 1,1 ‰ Blutalkoholgehalt unterwegs, als er mit seinem Fahrzeug von der Straße abkam. Die Verletzungen des Klägers waren so schwer, dass sie zu einer Querschnittslähmung führten. Dass der Kläger – wie von der beklagten Versicherung behauptet – nicht angeschnallt war, sah das Gericht nach der Einholung eines Sachverständigengutachtens als nicht erwiesen an.

Ebenso wenig konnte nach Auffassung des Gerichts nach der Vernehmung einer Vielzahl von Zeugen nachgewiesen werden, dass der Beifahrer bei Antritt der Fahrt erkannt hatte, dass der Fahrer alkoholisiert war. Für das Gericht stand zwar fest, dass die Beteiligten sich zu Beginn des Abends zum gemeinsamen „Vorglühen“ getroffen hatten. Es habe sich jedoch nicht aufklären lassen, ob die Beteiligten auch den weiteren Abend zusammen verbracht und Alkohol getrunken hätten.

Nachdem der Kläger inzwischen auch psychisch erheblich unter den Unfallfolgen leide und in einem Pflegeheim leben müsse, hielt die 4. Zivilkammer ein Schmerzensgeld in Höhe von 400.000,00 € für angemessen.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

(Urteil vom 10.01.2020; Az. 4 O 494/15)