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Aus dem Gerichtssaal: Verwaltungsgericht Magdeburg: Nachbar klagt gegen neu errichtetes Möbelhaus

Freitag, den 12. April 2019


Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat am 28.03.2019 über die Klage gegen eine erteilte Baugenehmigung entschieden. Mit seiner Klage richtete sich ein Nachbar gegen die von der Landeshauptstadt Magdeburg erteilte Baugenehmigung zur Errichtung eines Möbelhauses auf dem Gelände des ehemaligen "Milchhof Magdeburg" im Norden der Stadt. Der Nachbar sah sich durch die erteilte Baugenehmigung in seinen nachbarlichen Rechten verletzt. Insbesondere die Geräuschentwicklung durch den Betrieb des Möbelhauses verringere den Wert seines Grundstücks. 

Das Gericht hat die Klage abgewiesen. Zur Begründung hat die Kammer ausgeführt, es liege keine Verletzung von nachbarschützenden Vorschriften vor. Der durch den Betrieb des Möbelhauses verursachte Lärm überschreite nicht die zulässigen Grenzwerte. In der mündlichen Verhandlung erläuterte das Gericht darüber hinaus, dass die erteilte Baugenehmigung auch bauplanungsrechtlich zulässig sein dürfte. Die Grundstücksflächen seien früher vom "Milchhof Magdeburg" genutzt worden, die Umgebungssituation sei von großflächigen Einzelhandelsbetrieben mit geprägt. Die erneute Ansiedlung von Gewerbe im weiteren Sinne könne daher nicht beanstandet werden. 

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Aktenzeichen: 4 A 581/17 MD