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Aus dem Gerichtssaal: Urteil gegen einen Arzt aus Halberstadt - Revision durch Verteidiger eingelegt

Dienstag, den 5. Februar 2019


Landgericht Magdeburg 

21 Ks 853 Js 73061/18 (11/18) – 1. Strafkammer

 

In dem am 28.09.2018 begonnen Prozess hat am 28.01.2019 die Schwurgerichtskammer den Angeklagten u.a. wegen schwerer Vergewaltigung in 3 Fällen und Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von 9 Jahren, der Unterbringung in der Entziehungsanstalt und der Sicherungsverwahrung verurteilt.

 

Gegen dieses Urteil haben die beiden Verteidiger Revision eingelegt.

 

Die Kammer hat nun nach der Strafprozessordnung maximal 11 Wochen Zeit ihr Urteil schriftlich zu begründen. Nach Zustellung der schriftlichen Urteils haben die Verteidiger einen Monat Zeit ihre Revision schriftlich zu begründen. Anschließend werden die Akten über die Staatsanwaltschaft und die Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe dem Bundesgerichtshof vorgelegt.

 

Wann mit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu rechnen ist, lässt sich üblicherweise nicht sagen. Der Angeklagte bleibt weiterhin in Untersuchungshaft, die auf die Strafhaft angerechnet wird.